22.02.2006 - 4 Bebauungsplan Nr. 19/79 Südfeld, Entwicklungsbe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Flack fragt im Zusammenhang mit dem Verzicht auf frühzeitige Bürgerbeteiligung nach entsprechenden Vorschriften und ob die gegenüberwohnenden Bürger informiert worden seien. Herr Strähler erläutert, durch die nur geringfügige Änderung könne auf die frühzeitige Beteiligung verzichtet werden, da in einem ersten Verfahren bereits eine Bürgerbeteiligung stattgefunden habe und nunmehr durch Zusammenlegung zweier Änderungsverfahren die Vorgaben erfüllt seien.  Darüber hinaus seien die Bürger durch die Offenlage aufgefordert, sich zu beteiligen. Auf die Frage von Herrn Breddermann antwortet Herr Strähler, mit der zweigeschossigen Bebauung werde eine geordnete städtebauliche Entwicklung weiterverfolgt.

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Beschluss:

a)                   Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentli­chen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung vorgebrachten Stel­lungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.

b)                   Der Rat der Stadt beschließt die Zusammenfassung der 1. und 2. Änderung und beschließt weiterhin den Geltungsbereich in Abänderung der Einleitungsbe­schlüsse vom 20.02.2003 und 17.07.2003 zu ändern. Der Geltungsbereich ist in dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan eindeutig dargestellt.

c)                   Der Rat der Stadt beschließt den Verzicht auf eine frühzeitige Bürgeranhörung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB.

d)                   Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 19/79 (364) Südfeld, Ent­wicklungsbereich Unteres Lennetal/Halden, Bereich Süd, 1. und 2. Änderung nebst der Begründung vom 16.01.06 nach § 3 Abs.2 BauGB in der zur Zeit gülti­gen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und wird als An­lage Gegenstand der Niederschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Geltungsbereich:

Der Änderungsbereich umfasst die Flächen östlich der Lennestraße vom Kreuzungs­bereich zur Sudfeldstraße in Hagen-Halden nach Süden, bis zur Haus-Nr. 66.

 

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Halden, Flur 2 und umfasst die Flur­stücke 379 bis 402, 405 bis 408, 628, 629, 630, 631, 632, 243, 569, 567 teilw., 1152, 1153 und 1154 teilw., und 474, 484, 490, 491.

 

Nächster Verfahrensschritt nach der öffentlichen Auslegung im März 2006 in diesem Bebauungsplanverfahren wird der Satzungsbeschluss vor den Sommerferien sein.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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