22.02.2006 - 4 Bebauungsplan Nr. 19/79 Südfeld, Entwicklungsbe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 22.02.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Flack fragt
im Zusammenhang mit dem Verzicht auf frühzeitige Bürgerbeteiligung nach
entsprechenden Vorschriften und ob die gegenüberwohnenden Bürger informiert
worden seien. Herr Strähler erläutert, durch die nur geringfügige
Änderung könne auf die frühzeitige Beteiligung verzichtet werden, da in einem
ersten Verfahren bereits eine Bürgerbeteiligung stattgefunden habe und nunmehr
durch Zusammenlegung zweier Änderungsverfahren die Vorgaben erfüllt seien. Darüber hinaus seien die Bürger durch die
Offenlage aufgefordert, sich zu beteiligen. Auf die Frage von Herrn Breddermann
antwortet Herr Strähler, mit der zweigeschossigen Bebauung werde eine
geordnete städtebauliche Entwicklung weiterverfolgt.
Beschluss:
a)
Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung
öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung
vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise
im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6
BauGB.
b)
Der Rat der Stadt beschließt die Zusammenfassung der 1.
und 2. Änderung und beschließt weiterhin den Geltungsbereich in Abänderung der
Einleitungsbeschlüsse vom 20.02.2003 und 17.07.2003 zu ändern. Der
Geltungsbereich ist in dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan eindeutig
dargestellt.
c)
Der Rat der Stadt beschließt den Verzicht auf eine
frühzeitige Bürgeranhörung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB.
d)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplans Nr.
19/79 (364) Südfeld, Entwicklungsbereich Unteres Lennetal/Halden, Bereich Süd,
1. und 2. Änderung nebst der Begründung vom 16.01.06 nach § 3 Abs.2 BauGB in
der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses
und wird als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird
beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Der
Änderungsbereich umfasst die Flächen östlich der Lennestraße vom Kreuzungsbereich
zur Sudfeldstraße in Hagen-Halden nach Süden, bis zur Haus-Nr. 66.
Das
Plangebiet liegt in der Gemarkung Halden, Flur 2 und umfasst die Flurstücke
379 bis 402, 405 bis 408, 628, 629, 630, 631, 632, 243, 569, 567 teilw., 1152,
1153 und 1154 teilw., und 474, 484, 490, 491.
Nächster
Verfahrensschritt nach der öffentlichen Auslegung im März 2006 in diesem
Bebauungsplanverfahren wird der Satzungsbeschluss vor den Sommerferien sein.
