22.02.2006 - 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/04 (565) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 22.02.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Auf die Frage von Herrn
Flack erläutert Herr Dr. Braun, das bei der Prüfung des Verfahrens
der Hochwasserschutz entsprechend zu beachten sei. Frau Priester-Büdenbender
fordert, den Parkplatz als Retentionsfläche zu beachten. Herr Dr. Braun
antwortet auf die Fragen von Herrn Breddermann, der Luftreinhalteplan
werde auf Übereinstimmung geprüft, mit dem Staatlichen Umweltamt zusammen seien
hinsichtlich der Altlastenproblematik Festlegungen zu treffen und aufgrund
eines bestehenden Ratsbeschlusses zur Energieoptimalen Bebauung sei zu prüfen
und ggf. der Umweltausschuss zu informieren. Herr Flack spricht die
Frage der ein- oder zweigeschossigen Ausrichtung wegen einer Lärmbelastung
durch die Enneper Straße an.
Beschluss:
a)
Der Rat
der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen Belange die im Rahmen
der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Baugesetzbuch (BauGB)
vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage
zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.
b)
Der Rat beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten
und zu diesem Beschluss gehörenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf Nr.
4/04 (565) Enneper Straße "Gummi
Becker" nebst der Begründung vom 11.01.2006 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der
z. Zt. gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten
Bebauungsplanentwurf mit der Begründung vom 11.01.2006 öffentlich auszulegen.
Die Begründung wird Bestandteil des Beschlusses und
ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtgebiet Hagen-West, in
der Gemarkung Westerbauer, Flur 5, und umfasst die Flurstücke 295, 505, 507,
555, 304, und 305.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan
eindeutig dargestellt.
Die Rechtskraft des Planes soll mit der
Veröffentlichung im Juli 2006 erfolgen.
