26.01.2006 - 5 Luftreinhalteplan Hagen Innenstadt1. Fortschrei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 26.01.2006
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:06
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Fred Weber
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Erlmann führt aus, dass aktuell bereits die 18. Überschreitung vorliegt.
Er bietet die zur Verfügungstellung diverser Aufstellungen und Kopien mit Detailinformationen an.
Verwaltungsvortrag wird vom Gremium nicht erwünscht.
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
An der Diskussion beteiligen sich Herr Breddermann, Frau Priester-Büdenbender, Herr Flack, Herr Warmeling, Herr Grzeschista, Frau Kuschel-Eisermann, Herr Oberste-Berghaus und Herr Prof. Dr. Ullrich.
Einigkeit besteht darin, dass es für die Stadt Hagen problematisch ist, unter dem festgelegten PM 10 Grenzwert zu bleiben, da die topografische Lage Hagens dieses erschwere.
Eine Nassreinigung des Graf-von-Galen-Rings in Kombination mit Fegen, bzw. auch ohne Fegen wird nicht den erwünschten Effekt bringen. Bekräftigt wird von der SPD-Fraktion, dass das Wässern eine Plazebomaßnahme darstellt, die zudem den Haushalt mit 132.000 EUR belasten würde.
Auch ein temporäres Fahrverbot am Graf-von-Galen-Ring für LKW, Verlegung der Bedarfsumleitung für den LKW-Autobahnverkehr, Verflüssigung des Verkehrsablaufes, Verlegung der Buslinien und der Haltepunkte werden keine bessere Bilanz für Hagen ergeben.
Die Bahnhofshinterfahrung, so Herr Erlmann, ist auf lange Sicht die einzige Möglichkeit. Ebenfalls diskutiert wurde die Verlegung des Standortes des Messcontainers.
Es wird nachgefragt, in wie weit bereits Gespräche mit dem Landesumweltamt und der Bezirksregierung Arnsberg, initiiert wurden, um auf die schwierige topografische Lage Hagens aufmerksam zumachen und in sofern eine Ausnahmeregelung, bzw. eine Verlegung des gewählten Standortes des Containers zu erreichen.
Angesprochen wird auch, dass statt der Ausgabe von 132.000 EUR für das Wässern und Fegen überlegt werden soll, ob an Private entsprechende Zuschüsse für den Filtereinbau, z. B. bei den Bussen der Stadtwerke und auch bzgl. der Umrüstung von privaten LKW zur Verfügung gestellt werden.
Herr Dr. Bleicher führt zu den vorgebrachten Argumenten aus, dass die neue EU-Richtlinie erst jetzt dazu führen könne, dass neue Erkenntnisse und neue Maßnahmen zur Verfügung stehen können. Kriterien für wertvolle Prognosen könnten insbesondere durch eine Beteiligung Hagens an der Immissionsprognose NRW bieten.
Er betont, dass die Wässerung unter Vorsorgegesichtspunkten angedacht ist. Hagen müsse seine Erfahrungen hierzu noch machen. Erst mit der 22. Bundesimmissionsschutzverordnung, also seit Dezember 2005, sei eine Gesetzesgrundlage, also eine Ermächtigungsgrundlage für einschreitendes Handeln geschaffen worden. Er wies insofern den Vorwurf zurück, dass die Verwaltung nichts unternommen hätte.
Auch auf das Problem der Verkehrslenkung wurde eingegangen.
Herr Schmidt, Amt 32, führt im Detail aus, dass die fehlende Beschilderung aufgrund von 2 Komponenten zu erklären sei. Es sei nicht allein die Kommune, also die Verwaltung der Stadt Hagen zuständig, sondern auch das Land. In dieser Koordination gebe es Probleme. Das Land wäre beteiligt, aufgrund der evtl. Sperrung und Ausschilderung zwischen den beiden Autobahnausfahrten Hagen Ost und Hagen West. Er führte auch die Problematik der Umleitung über den Stadtteil Haspe über 14,7 km aus. Auch die Bitte von Seiten der Verwaltung an das Land bzgl. eines entsprechenden Hinweisschildes auf der A 45 Ausfahrt Hagen Süd wurde dargelegt. Bei den Schildern handelt es sich um Spezialausfertigungen, die zur Zeit noch nicht fertiggestellt sind.
Einigkeit besteht bei den Diskussionsteilnehmern auch dahin gehend, dass neben den bereits angesprochenen kurzfristigen und langfristigen Maßnahmen weitere wirksame kreative Maßnahmen erforderlich sind. Auch Stadtgrün als Staubfänger wird als wichtiger Aspekt angesehen.
Herr Erlmann fasst die Diskussion zusammen, in dem er festhält, dass die diskutierten Maßnahmen Plazebomaßnahmen sind.
Herr Prof. Dr. Ullrich macht Ausführungen zur Problematik der Grenz- und Richtlinienfestsetzung.
Der eingebrachte Beschlussvorschlag von Herrn Breddermann wird diskutiert.
Auch die Vergleichbarkeit der Hagener Feinstaubproblematik mit anderen Städten, so z. Bsp. mit Dortmund wurde bezweifelt.
Es wurde die Frage gestellt, ob es möglich ist, eine entsprechende wissenschaftliche Studie für Hagen zu bekommen.
Es wird vorgeschlagen, diese Diskussion als erste Lesung zu behandeln.
Nach einer Pause in der Zeit von 17:50 Uhr bis 18:15 Uhr wurde darüber diskutiert, ob die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes als erste Lesung gewertet werden solle.
Frau Priester-Büdenbender wies auf den Zeitfaktor hin und bewertete einen weiteren da durch entstehenden Zeitverzug als nicht hinnehmbar. Auch eine Sondersitzung sei nicht notwendig.
Herr Erlmann wies darauf hin, dass Herr Oberste-Berghaus, der die Sitzung um 18.00 Uhr entschuldigt verlassen hat, auch erste Lesung beantragt habe.
Es wurde die Frage an die Verwaltung gestellt, wieweit die Zeitverzögerung in der Beratungsfolge hinnehmbar sei.
Herr Dr. Braun führt hierzu aus, dass die zeitliche Verzögerung sich negativ auswirken könne, zumal bekanntermaßen bereits 17 Überschreitungen vorliegen. Er geht auch noch kurz auf die Auswahl des Containerstandortes ein und weist auf die vom Landesumweltamt erfolgte verbindliche Festlegung und auch Bezuschussung desselben hin.
Herr Dr. Bleicher sieht es als nicht problematisch an, dass ggf. ein Monat Zeitverzögerung in der Beratungsfolge entsteht, da bis dahin der 35. Tag nicht erreicht sein wird. Er äußert die Bitte, Entscheidungen mit Augenmaß zu treffen. Auf der Grundlage des Aktionsplanes werden jetzt wirksame Maßnahmen erfolgen, z. B. eine temporäre Sperrung für LKW. Er sagt zu, dass Gespräche mit den übergeordneten und entscheidenden Gremien initiiert werden. Auch die Geeignetheit des jetzigen Containerstandortes würde überprüft.
Er führt zudem aus, dass auch das evtl. erforderliche Wässern mit Augenmaß betrieben wird. Im Mai diesen Jahres soll insofern ein Bericht als Zwischenstand und auch bzgl. der bis dahin entstandenen Kosten gegeben werden. Die Summe von 132.000 EUR ist für das ganze Jahr veranschlagt worden.
Nach einer weiteren Diskussion erzielt das Gremium Einigkeit dahin gehend, dass noch keine endgültige Abstimmung über den Beschlussvorschlag, auch unter Einarbeitung des eingebrachten Vorschlages von Herrn Breddermann erfolgen kann, da noch Informationsbedarf besteht.
Herr Erlmann erklärt daraufhin das Gesamtprojekt als in erster Lesung behandelt.
