26.01.2006 - 12 Bebauungsplan Nr. 15/98 (504) - Wohnbebauung Ni...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 26.01.2006
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:06
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Warmeling stellt die Nachfrage bzgl. des Quadrates in Richtung Volme und bzgl. der Abwasserentsorgung direkt in die Volme und bekräftigt, dass diese Vorlage seine Zustimmung nicht erhält, da keine gesicherte Zuwegung vorhanden ist.
Herr Strähler von 61 führt aus, dass ein Trennsystem besteht. Frau Priester-Büdenbender erklärt auch für die BV Eilpe / Dahl, dass man dort froh ist, dass dieser Plan im Volmetal nun durchgesetzt werden kann.
Herr Hilker führt aus, dass der Landschaftsbeirat diesen Punkt als erste Lesung gewertet hat, da die Bebauung einer Streuobstwiese mitbeinhaltet ist und die entsprechende Ausgleichsfläche im fernen Volmetal in sofern als nicht angebracht angesehen wurde.
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt beschließt die Verkleinerung des Geltungsbereiches entsprechend dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan-Entwurf.
b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15/98 (504) nebst der Begründung vom 27.12.05 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich definiert sich wie folgt: Gemarkung Dahl, Flur 17 und beinhaltet im wesentlichen die Flurstücke: 228, 232, 536, 584, 589, 590, 591, 594, 595, 601, 602, 688, 757, 758, 762, 763, 764, 765 und teilweise die Flurstücke 114, 588, 596, 642, 643 und 766.
