26.01.2006 - 11 Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Haus Harkorten, Te...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Es besteht kein Beratungsbedarf.

Reduzieren

Beschluss:

a)
Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen Belange die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.

 

b)
Der Rat beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 7/01 (534)  Haus Harkorten, Teil I – nebst der Begründung vom 10.11.2005 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl.  I S. 1359) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) in der z. Z. gültigen Fassung. Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der Begründung vom 10.11.2005 öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift

 

Geltungsbereich:

Die nordwestliche und westliche Plangebietsgrenze umfasst das Ensemble Haus Harkorten, das Landesinstitut und die unmittelbar dazugehörigen Freiräume. Im Osten begrenzt die vorhandene Bebauung auf der Westseite der Grundschötteler Straße, des Bremker Weges und der Harkortstraße das Plangebiet.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.

 

 

Die Rechtskraft des Planes soll mit der Veröffentlichung im Juli 2006 erfolgen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=534&TOLFDNR=27994&selfaction=print