12.12.2006 - 13 Bebauungsplan Nr. 3/95 (473) Rolandstraße/Rolan...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Asbeck verweist auf die Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Haspe, die das Plangebiet ausgeweitet wissen möchte.

 

An der nachfolgenden Diskussion beteiligen sich Frau Suda sowie die Herren Dr. Ramrath, Asbeck, Grothe und Schädel. Es geht insbesondere um die Frage, ob die empfohlene Plangebietserweiterung um die vorhandene Parkplatzfläche auch auf Grund der möglicherweise vorhandenen Altlasten sinnvoll sei.

 

Zunächst lässt Herr Asbeck zunächst über die Empfehlung  der Bezirksvertretung Haspe abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit abgelehnt

 

Anschließend stellt er den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.

  

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der 1. Änderung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/95 (473) Rolandstraße/Rolandshöh  gem. § 2.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe südlich der Schützenstraße 30 – 42, westlich der Rolandstraße. Es umfasst die Flurstücke 171 und 128, Flur 19 Gemarkung Haspe, sowie einen Teil der Wegeparzelle "Rolandstraße".

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Offenlage des Bebauungsplanes ist in 2007 vorgesehen.

 

 

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