07.11.2006 - 1 Mitteilungen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

a)     Herr Schädel trägt eine Mitteilung zum Umbau zu einer Moschee und zum Neubau für einen Kulturverein auf dem Grundstück Kronenburgstraße 12, 14 vor, die bereits mit der Einladung versandt wurde.

b)     Herr Grothe teilt mit, dass das OVG Münster durch Beschluss vom 25.10.2006 den Eilantrag einer Grundstückseigentümerin im Stadtteil Hagen-Boele als unbegründet zurückgewiesen habe. Mit dem Eilantrag sei versucht worden, den praktischen Vollzug des Bebauungsplanes und damit die Baumaßnahme für den 2. Bauabschnitt der Ortsumgehung Boele mit gerichtlicher Hilfe zu stoppen, bis über den Normenkontrollantrag im sog. Hauptsacheverfahren rechtskräftig entschieden worden sei.  Der Normenkontrollsenat des OVG Münster komme in dem Beschluss zu dem Ergebnis, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht vorlägen. Die Antragstellerin habe insbesondere nicht glaubhaft machen können, dass die Aussetzung der Vollziehung des Bebauungsplanes notwendig sei, um schwere Nachteile von ihrer Person abzuwehren. Was die Rechtsgültigkeit des von der Stadt nach der Entscheidung des Gerichts vom 28.11.2005 überarbeiteten und neu gefassten Bebauungsplans anbelange, stelle das OVG fest, das jedenfalls nach vorläufiger Prüfung davon auszugehen sei, dass die der Altfassung des Bebauungsplanes anhaftenden Fehler nunmehr behoben seien. Für das z.Zt. noch anhängige Normenkontrollverfahren (Hauptsacheverfahren) bedeute diese Entscheidung, dass für die Stadt mit einem positiven Ausgang zu rechnen sei. Wann das OVG Münster die Sache terminiere und abschließend entscheide, lasse sich im Augenblick allerdings noch nicht absehen.

c)      Des weiteren teilt Herr Grothe mit, dass eine Broschüre mit von Seiten der Stadt anzubietenden Einfamilienhausgrundstücken im Rahmen des “100 Grundstückeprogramms” ausgelegt worden sei.  

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