07.11.2006 - 11 (1) Teiländerung Nr. 79 - Im Spieck - zum Fläch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 07.11.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Ludwig hebt auf den Beschluss des Landschaftsbeirates ab, der vorgeschlagen habe, den zu renaturierenden Bereich am Elseyer Bach um 2,50 m zu erweitern.
Herr Grothe berichtet, dass die jetzige Lösung das Einverständnis aller Beteiligten gefunden
habe, den Bach offen zu legen und er froh sei, dass diese Verhandlungen nun
abgeschlossen seien. Alles Weitere würde das Verfahren nur erschweren.
Frau Priester-Büdenbender weist darauf hin, dass
auch der Umweltausschuss sich dieser Vorgehensweise angeschlossen habe.
Herr Asbeck lässt über den Beschlussvorschlag der
Verwaltung abstimmen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt vorbehaltlich
der Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hohenlimburg folgenden
Beschluss zu fassen:
Zu 1. :
Der Rat beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahrens Nr. 79 – Im Spieck nebst der Begründung vom 25.09.2006 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Zu 2.
a) Der Rat beschließt den Geltungsbereich in Abänderung des Beschlusses vom 08.10.2002 zu ändern. Der Geltungsbereich ist in dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan eindeutig dargestellt.
b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10/02 (551) – Im Spieck nebst der Begründung von 26.09.2006 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwürfe mit den jeweiligen Begründungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich der FNP-Teiländerung
Der Geltungsbereich beinhaltet die Fläche des ehemaligen EGA-Geländes und liegt zwischen der Möllerstraße und der Ostfeldstraße, eine kleine Teilfläche östlich der Straße Im Kley und eine Teilfläche südlich der Möllerstraße bis zum Elseyer Dorfplatz.
Der Geltungsbereich des FNP-Teiländerungsverfahrens ist durch Signatur im Plan eindeutig definiert. Dieser ist Bestandteil des Beschlusses.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Bereich zwischen der Möllerstraße im Norden, der Ostfeldstraße im Süden, der Lindenbergstraße im Westen und der Straße Im Spieck im Osten. Das Plangebiet liegt in Flur 32 und beinhaltet die Flurstücke: 86 (tlw), 87-94, 224, 225, 331 (tlw) 341, 342.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach der Durchführung der öffentlichen Auslegung kann voraussichtlich im
I.Quartal 2007 der Satzungsbeschluss gefasst werden.
