26.09.2006 - 14 Satzung über die Festlegung von Grenzen für im ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ein ergänzender Verwaltungsvortrag wird nicht gewünscht.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

a)     Der Rat der Stadt beschließt die geringfügige Änderung des Satzungsbereiches.

 

b)     Der Rat der Stadt beschließt die Satzung über die Festlegung der Grenzen für im Zusammenhang bebauter Ortsteile  für den Bereich Mühlhauser Straße gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch ( BauGB) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GONW) in der z.Zt. gültigen Fassung sowie die Begründung vom  07.09.2006.

 

 

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich umfaßt im wesentlichen die Fläche des Flurstücks 641        Gemarkung Hagen Flur 13. 

 

Die Abgrenzungslinie verläuft vom südöstlichsten Eckpunkt des Flurstücks 641 entlang der Mühlhauser Strasse bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 295, von dort in nördlicher Richtung an der Grenze des Flurstücks 295. Sie führt dann in westlicher Richtung weiter bis zum Eckpunkt des Flurstücks und knickt in nordwestlicher Richtung bis zum Flurstück 635 ab. Von dort verläuft die Abgrenzung linear in östlicher Richtung bis zum Eckpunkt des Flurstücks 630 und weiter grenzverlaufend bis zum Eckpunkt des Flurstücks 344. Der Satzungsbereich schließt sich von dort wieder in Richtung des Ausgangspunktes, dem südöstlichsten Eckpunkt des Flurstücks 641.

 

In dem im Anhang und im Sitzungssaal dargestellten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Der ausgehängte Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

      

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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