26.09.2006 - 11 Bebauungsplan Nr. 1/79 (346) - Hohenlimburg Inn...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ein zusätzlicher Verwaltungsvortrag wird nicht gewünscht.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des 2. vereinfachten Änderungs­verfahrens des Bebauungsplanes Nr. 1/79 (346) - Hohenlimburg Innenstadt -  gemäß
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der z.Z. gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Der zu ändernde Bereich liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1/79 (346) - Hohenlimburg Innenstadt -, 2. Fassung. Es handelt sich um die Flurstücke 398, 401 und 411, Flur 17 der Gemarkung Hohenlimburg.

In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die Bürgerbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2, Nr. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

c)

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/79 (346) - Hohenlimburg Innen­stadt –2. vereinfachte Änderung nach § 13 BauGB, einschließlich der Begründung vom 31.08.2006, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

 

d)

Das Bebauungsverfahren Nr. 7/05 (573) Grünrockstraße, eingeleitet am 15.09.2005, wird eingestellt.

 

 

 

Als nächster Verfahrensschritt soll die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Oktober / November 2006 durchgeführt werden. Der Satzungsbeschluss ist im I. Quartal 2007 zu erwarten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen