20.06.2006 - 7 Erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der V...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 20.06.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die erstmalige
Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich
des aufzustellenden Bebauungsplanes
Nr. 12/02 (553)
–Alexanderstraße/Brinkstraße-.
Die Satzung über die Verlängerung der
Geltungsdauer der Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als
Anlage Gegenstand der Niederschrift. Sie tritt am Tage nach der Bekanntmachung
in Kraft.
Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die
Gemeinde die Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern. (§ 17 Abs. 2
BauGB)
