20.06.2006 - 19 Erlaß einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 20.06.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes
Nr. 6/05 (572) –Oedenburgstraße-.
Die Satzung über die Veränderungssperre ist
Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift. Sie
tritt am Tage nach der Bekanntmachung in
Kraft. Sie endet, wenn der Bebauungsplan Nr. 6/05 (572)-Oedenburgstraße-
rechtsverbindlich ist, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren seit ihrem
Inkrafttreten. Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern. (§17 Abs. 1
BauGB)
Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die
Gemeinde die Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern.
