20.06.2006 - 14 Bebauungsplanverfahren Nr. 8/00 (526) -Vorhalle...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Asbeck weist auf die Beschlüsse von Landschaftsbeirat und Umweltausschuss hin und darauf, dass die Bezirksvertretung Nord erst am morgigen Tag beraten würde. 

 

Im Hinblick auf die vorliegenden Empfehlungen von Landschaftsbeirat und Umweltausschuss, die sich dafür aussprechen, dass aus Gründen der Rechtssicherheit das erforderliche wasserrechtliche Verfahren vor Satzungsbeschluss bzw. Umsetzung des Bebauungsplanes abgeschlossen sein müsse hat Herr Ludwig Bedenken gegen eine positive Beschlussfassung.

 

Herr Grothe macht deutlich, dass nach einer juristischen Prüfung das wasserrechtliche Verfahren vor der Realisierung des Planes abgeschlossen sein müsse und nicht bis zum Satzungsbeschluss.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Ramrath erklärt Herr Schädel, dass im Bebauungsplan Festsetzungen enthalten seien, die den Schutz der “Kersbergwand” zum Inhalt hätten.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Nord folgenden Beschluss zu fassen:

zu a)

Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen zurück bzw. berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 8/00 (526) - Vorhalle-Süd / Steinbruch- mit den in der Vorlage beschriebenen Änderungen/Ergänzungen einschließlich der Begründung vom 03.04.2006 nach § 2 und § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I, S. 137), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S. 1359) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.

 

Ferner beschließt der Rat der Stadt Hagen die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 8/00 (526) - Vorhalle-Süd / Steinbruch- vom 03.04.2006 die Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.

 

 

 

Voraussichtlicher Ablauf des Verfahrens:

Rechtskraft mit der Veröffentlichung im Juni/Juli 2006.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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