20.06.2006 - 11 Bebauungsplan Nr. 2/96 (481), 1. Änderung, 2. F...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 20.06.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Nord und den Umweltausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
zu a) Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
zu b) Der
Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem
Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 2/96 (481) 1. Änderung, 2. Fassung
– Ortsumgehung Boele -, 2. Bauabschnitt, zwischen Schwerter Straße und
Dortmunder Straße und die Begründung vom 03.03.2006 inkl. Nachtrag zur
Begründung vom 31.05.2006 gemäß § 2 und § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S.1359) in Verbindung mit den
Überleitungsvorschriften § 244 Abs.2 Satz 1 BauGB und in Verbindung mit § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen
Fassung als Satzung.
Die Begründung vom 03.03.2006 inkl. Nachtrag zur Begründung vom 31.05.2006 ist
Anlage dieser Verwaltungsvorlage.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich ist zweigeteilt:
Teil A
Der Geltungsbereich des Teil A liegt westlich der
Schwerter Straße und zieht sich östlich entlang des Gewerbegebietes
Lütkenheider Straße, des Friedhofes und des Wohngebietes Am Baum bis zur Einmündung
in die Dortmunder Straße.
Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Boele,
Flur 20 und Flur 23 und ist durch Signatur im Plan 1 : 500 eindeutig definiert.
Teil B
Der Geltungsbereich des Teil B liegt östlich der
Schwerter Straße nördlich des Malmkebaches und zieht sich bis zur Bebauung an
der Straße Papenstück.
Er liegt in der Gemarkung Boele, Flur 21 und ist
durch Signatur im Plan 1 : 500 eindeutig definiert
Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im
Juli 2006 wird das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen und der Bebauungsplan
rechtskräftig.
