20.06.2006 - 20 Bebauungsplan Nr. 15/98 (504) Wohnbebauung Nied...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Schädel weist darauf hin, dass nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Bebauungsplan in eini­gen Punkten ge­ring­fügig überarbeitet worden sei. Dies seien

Änderungen im Plan

Verschiebung des öffentlichen Fußweges um 1 m nach Westen und Ergänzung um einen Streifen als Anschluss zur Verkehrfläche,

Änderung der Festsetzung der Mulde in Fläche für die Regelung des Hochwasser­abflusses, Ergänzung Fahrrecht für Kanaltrasse (redak­tio­nelle Änderung).

 

Das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht werde verkürzt, da das hinterliegende Grundstück (Flst. 584) durch eine Baulast bereits erschlossen sei. Falls über das Flurstück trotz­dem eine Erschließung realisiert werden solle, könne diese Regelung privatrechtlich erfol­gen.

 

Ergänzung als Textlicher Hinweis: Bauwerke sind unter Berücksichtigung der Grundwasserpegelstände zu planen und zu bauen. Wasser aus Drainagen zum Schutz von Bauwerken darf nicht der öffentlichen Misch- und Schmutzwasserkanali­sation zugeführt werden.

Ergänzung von Textlichen Hinweisen zum Bodenschutz

 

Auf Seite 2 der Begründung in der Vorlage habe sich leider ein Tippfehler eingeschlichen: Die vorgesehene Verkleinerung des Plangebietes sei kurz vor Druck der Vorlage abgelehnt worden, sei aber fälschlicherweise in der Klammer stehen geblieben. Das Plangebiet sei nicht verkleinert worden.

 

weiterer Hinweis: ”Westen statt Osten”

Auf Seite 10 der Begründung der Vorlage müsse es heißen:

”Der Fußweg kann ohne städtebauliche oder andere Auswirkungen auf die Planung um 1,00 m nach Westen verschoben werden.”

 

Die vorgetragenen Änderungen hätten jedoch keine Auswirkungen auf den zu fassenden Beschluss.

 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

a)            Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Be­lange und im Rahmen der Öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahme in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.

Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

b)            Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 15/98 (504) Wohnbebauung Niederkatt­winkel, mit den in der Vorlage beschriebenen geringfügigen Änderungen und die Begründung vom 30.04.2006 gemäß § 2 und § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntma­chung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit den Überleitungsvor­schriften des § 244 Abs.2 Satz 1 BauGB und in Verbindung mit § 7 der Gemeinde­ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.

Die Begründung vom 30.04.2006 ist Anlage dieser Verwaltungsvorlage.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich definiert sich wie folgt: Gemarkung Dahl, Flur 17 und beinhaltet im wesentli­chen die Flurstücke: 228, 232, 536, 584, 589, 590, 591, 594, 595, 601, 602, 688, 757, 758, 762, 763, 764, 765 und teilweise die Flurstücke 114, 588, 596, 642, 643 und 766.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.

 

Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Juli 2006 wird dieses Bebauungsplanverfah­ren abgeschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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