09.05.2006 - 6 Anliegerbeitragspflichtige Wiederherstellungsma...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 09.05.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Ilona Schaefer
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Ramrath schlägt die folgende
Beschlussfassung vor:
“ Reine Wiederherstellungsmaßnahmen an
Straßen (Fahrbahndecke, Straßenentwässerung, Versorgungsleitungen, Beleuchtung)
sind zwischen den Trägern der Maßnahmen zu koordinieren und wirtschaftlich zu
planen.
Eine Beschlussfassung hierüber erfolgt in der jeweils zuständigen Bezirksvertretung in nur einer Lesung mit anschließender Informationsveranstaltung für die betroffenen Anlieger.”
Herr Ludwig verweist auf die 1. Lesung der
Bezirksvertretung Eilpe/Dahl zu diesem Thema, die noch Rechtsfragen zu klären
wünschte. Dies sollte der Ausschuss auch tun.
Für Herrn Grzeschista ist die
Beschlussformulierung nicht eindeutig.
Herr Oberste-Berghaus betont, dass er der Vorlage
nicht zustimmen könne. Die Verwaltung sollte eine neue Vorlage mit anderen
Formulierungen erarbeiten.
Herr Grothe macht deutlich, dass sich die Vorlage
nur mit dem Verfahren beschäftige und nicht mit Rechtsfragen. Dieses solle
beschleunigt werden. Das Kommunale Abgabenrecht könne nicht verändert werden.
Im Übrigen gehe es um einen Beitrag von ca. 25 – 30 % für diejenigen, die
durch den Ausbau bevorteilt würden. Er habe jedoch keine Probleme mit einer
heutigen 1. Lesung.
Herr Asbeck stellt fest, dass gegen eine eine 1.
Lesung keine Bedenken bestehen.
Beschluss:
Reine Wiederherstellungsmaßnahmen an Straßen (Fahrbahndecke,
Straßenentwässerung, Versorgungsleitungen, Beleuchtung) sind zwischen den
Trägern der Maßnahmen zu koordinieren und so zu planen, dass Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG in
Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt erhoben werden können.
Eine Beschlussfassung hierüber erfolgt in der jeweils zuständigen
Bezirksvertretung in nur einer Lesung mit anschließender
Informationsveranstaltung für die betroffenen Anlieger.
