09.05.2006 - 6 Anliegerbeitragspflichtige Wiederherstellungsma...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Dr. Ramrath schlägt die folgende Beschlussfassung vor:

“ Reine Wiederherstellungsmaßnahmen an Straßen (Fahrbahndecke, Straßenentwässerung, Versorgungsleitungen, Beleuchtung) sind zwischen den Trägern der Maßnahmen zu koordinieren und wirtschaftlich zu planen.

 

Eine Beschlussfassung hierüber erfolgt in der jeweils zuständigen Bezirksvertretung in nur einer Lesung mit anschließender Informationsveranstaltung für die betroffenen Anlieger.”

 

Herr Ludwig verweist auf die 1. Lesung der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl zu diesem Thema, die noch Rechtsfragen zu klären wünschte. Dies sollte der Ausschuss auch tun.

 

Für Herrn Grzeschista ist die Beschlussformulierung nicht eindeutig.

 

Herr Oberste-Berghaus betont, dass er der Vorlage nicht zustimmen könne. Die Verwaltung sollte eine neue Vorlage mit anderen Formulierungen erarbeiten.

 

Herr Grothe macht deutlich, dass sich die Vorlage nur mit dem Verfahren beschäftige und nicht mit Rechtsfragen. Dieses solle beschleunigt werden. Das Kommunale Abgabenrecht könne nicht verändert werden. Im Übrigen gehe es um einen Beitrag von ca. 25 – 30 % für diejenigen, die durch den Ausbau bevorteilt würden. Er habe jedoch keine Probleme mit einer heutigen 1. Lesung.

 

Herr Asbeck stellt fest, dass gegen eine eine 1. Lesung keine Bedenken bestehen.

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Beschluss:

Reine Wiederherstellungsmaßnahmen an Straßen (Fahrbahndecke, Straßenentwässerung, Versorgungsleitungen, Beleuchtung) sind zwischen den Trägern der Maßnahmen zu koordinieren und so zu planen,  dass Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt erhoben werden können.

Eine Beschlussfassung hierüber erfolgt in der jeweils zuständigen Bezirksvertretung in nur einer Lesung mit anschließender Informationsveranstaltung für die betroffenen Anlieger.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Die Angelegenheit wurde in erster Lesung behandelt.

 

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