28.03.2006 - 15 Bebauungsplan Nr. 3/06 (580) "Schlackenmühle"hi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 28.03.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Ramrath schlägt vor, heute keine Entscheidung zu treffen und die Beschlussfassung zu vertagen. Ein Getränkemarkt an dieser Stelle sollte nicht verhindert werden. Jedoch müsse die Ansiedlung eines Vollsortimenters verhindert werden, da dies möglicherweise Auswirkungen auf die Geschäfte im Ortskern hätte.
Herr Arndt weist darauf hin, dass bei einer
Vertagung der Getränkemarkt genehmigt würde. Aber auch andere Nutzungen wie
kleine Lebensmittelmärkte wären möglich.
Auch Herr Meier signalisiert Zustimmung zu einer
Vertagung.
Herr Asbeck stellt fest, dass gegen eine
Vertagung keine Bedenken bestehen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, gemäß dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan mit dem darin eingetragenen Plangebiet, nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der zur Zeit gültigen Fassung, ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten.
Geltungsbereich:
Die nördliche Grenze des Plangebietes bildet der Konrad-Adenauer-Ring. Im Osten endet das Plangebiet an der östlichen Grenze des Flurstückes 36, Flur 15, Gemarkung Haspe. Die Straße "Schlackenmühle" ist die südliche Begrenzung und die Rolandstraße die westliche des Geltungsbereiches. Die Flurstücke 12, 46, 45 und 21, Flur 15, Gemarkung Haspe liegen ebenfalls im Geltungsbereich des Bebauungsplanes.
In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Scopingtermin und die Bürgeranhörung werden in 2006 durchgeführt.
