23.02.2006 - 7 Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) - Gewerbegebiet V...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Do., 23.02.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des
Bebauungsplans Nr. 11/05 (577)
– Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße - gem. § 2 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 11/05 (577)
– Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße - liegt zwischen der Straße
"Oberste Hülsberg" und dem Gut Schönfeld und umfasst die Flurstücke
88, 92 (tlw.), 454, 455, 457, 471 (tlw.), 538 (tlw.), 541 (tlw.) und 599 (tlw.)
alle Flur 9, Gemarkung Vorhalle.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das
Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1 : 500 ist
Bestandteil des Beschlusses.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 1 BauGB sowie der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll unmittelbar nach
Ausarbeitung des Vorentwurfs erfolgen. Der Offenlegungsbeschluss sollte
spätestens im Juni 2006 erfolgen.
