23.02.2006 - 12 Bebauungsplan Nr. 19/79 Südfeld, Entwicklungsbe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Do., 23.02.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsaussschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
a)
Der Rat der
Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und
privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung öffentlicher Belange und im
Rahmen der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung vorgebrachten Stellungnahmen
zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden
Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.
b)
Der Rat der
Stadt beschließt die Zusammenfassung der 1. und 2. Änderung und beschließt
weiterhin den Geltungsbereich in Abänderung der Einleitungsbeschlüsse vom
20.02.2003 und 17.07.2003 zu ändern. Der Geltungsbereich ist in dem im
Sitzungssaal ausgehängten Plan eindeutig dargestellt.
c)
Der Rat der
Stadt beschließt den Verzicht auf eine frühzeitige Bürgeranhörung nach § 3 Abs.
1 Satz 2 BauGB.
d)
Der Rat der
Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss
gehörenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 19/79 (364) Südfeld, Entwicklungsbereich
Unteres Lennetal/Halden, Bereich Süd, 1. und 2. Änderung nebst der Begründung
vom 16.01.06 nach § 3 Abs.2 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung
ist Bestandteil des Beschlusses und wird als Anlage Gegenstand der
Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit
der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Der Änderungsbereich umfasst die Flächen östlich der Lennestraße vom Kreuzungsbereich zur Sudfeldstraße in Hagen-Halden nach Süden, bis zur Haus-Nr. 66.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Halden, Flur 2 und umfasst die Flurstücke 379 bis 402, 405 bis 408, 628, 629, 630, 631, 632, 243, 569, 567 teilw., 1152, 1153 und 1154 teilw., und 474, 484, 490, 491.
Nächster Verfahrensschritt nach der
öffentlichen Auslegung im März 2006 in diesem Bebauungsplanverfahren wird der
Satzungsbeschluss vor den Sommerferien sein.
