23.02.2006 - 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/04 (565) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ein Verwaltungsvortrag wird nicht mehr gewünscht.

 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)        

Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen Belange die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.

 

b)        

Der Rat beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf Nr. 4/04 (565)  Enneper Straße "Gummi Becker" nebst der Begründung vom 11.01.2006 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der Begründung vom 11.01.2006 öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift

 

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtgebiet Hagen-West, in der Gemarkung Westerbauer, Flur 5, und umfasst die Flurstücke 295, 505, 507, 555, 304, und 305.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.

 

 

Die Rechtskraft des Planes soll mit der Veröffentlichung im Juli 2006 erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Schenten aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.