31.01.2006 - 7 Bebauungsplan Nr. 5/01 - Obere Hüttenbergstraße...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 31.01.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Ludwig hat kein Verständnis für einen derartigen Luxusausbau. Andere Straßen im Stadtgebiet seien dringender zu sanieren bzw. auszubauen. Er sei gegen eine Beschlussfassung oder beantrage eine 1. Lesung.
Herr Grzeschista spricht für den entsprechenden Ausbau.
Herr Asbeck weist darauf hin, dass
den Anwohnern lange Zeit gelassen wurde, sich auf den Ausbau einzustellen und
lässt über den Vertagungsantrag des Herrn Ludwig abstimmen.
Abstimmungsergebnis: Mit
Mehrheit abgelehnt.
Anschließend lässt er über den Beschlussvorschlag
der Verwaltung abstimmen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
a) Der
Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen
und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem.
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), sowie die im Rahmen der Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB vorgebrachten Anregungen zurück bzw.
entspricht ihnen im Sinne der Stellungnahme in der Sitzungsvorlage gem. § 1
Abs. 6 BauGB.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 5/01 -Obere Hüttenbergstraße- und die Begründung vom 20.05.2003 als Satzung gem. §§ 2 und 10 BauGB in der z.Z. gültigen Fassung in Verbindung mit der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung.
Die Begründung vom 20.05.2003 ist Anlage dieser Verwaltungsvorlage.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Eilpe, Flur 10. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 90, 91, 92, 93, 94, 95, 97, 98, 99, 100, 101, 567, und 568.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt. Das vom Plan erfasste Gebiet beinhaltet im wesentlichen die Verkehrsflächen der Hüttenbergstraße.
Einleitung von
Enteignungsverfahren möglicherweise ab Oktober 2006
