29.04.2004 - 29 Teiländerung Nr. 49 - Am Höing - zum Flächennut...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 49 – Am Höing – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung, einzuleiten.

Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet umfasst den Bereich nördl. der Straße “Am Höing”, zwischen dem Sportplatz im Westen, der zum Gymnasium gehörenden Turnhalle im Norden und der an die Stichstraße angrenzenden Wohnbebauung im Osten.

 

In diesem Bereich soll individuelles Bauen ermöglicht werden.

 

Die evtl. von den Sportstätten ausgehenden Lärmimmissionen sollen im Rahmen des laufenden Satzungsverfahrens geklärt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen