29.04.2004 - 29 Teiländerung Nr. 49 - Am Höing - zum Flächennut...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 29
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 29.04.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt
beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die
Teiländerung Nr. 49 – Am Höing – zum Flächennutzungsplan der Stadt
Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen
Fassung, einzuleiten.
Der Lageplan mit dem
aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst
den Bereich nördl. der Straße “Am Höing”, zwischen dem Sportplatz
im Westen, der zum Gymnasium gehörenden Turnhalle im Norden und der an die
Stichstraße angrenzenden Wohnbebauung im Osten.
In diesem Bereich soll
individuelles Bauen ermöglicht werden.
Die evtl. von den
Sportstätten ausgehenden Lärmimmissionen sollen im Rahmen des laufenden
Satzungsverfahrens geklärt werden.
