01.03.2006 - 3 Vorschläge zur Tagesordnung gemäß § 6 Abs. 3 de...

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Wortprotokoll

Die CDU-Fraktion regt an, so Frau Neuhaus, dass die Verwaltung den rechtlichen Spielraum des Urteils von Münster prüfen solle, bevor Prüfaufträge zur Realisierung der Maßnahme vergeben werden.

Die SPD-Fraktion, so Herr Tenne, sei der gleichen Auffassung. Aufgrund des Gesamtzustandes der Ischelandhalle, sei bei der Maßnahme Eile geboten, so Herr Tenne weiter. Da der Antrag grundsätzlich zu befürworten sei, könne die Verwaltung bereits tätig werden um in Quakenbrück Informationen einzuholen. Die baurechtliche Frage müsse ebenfalls geklärt werden, so Herr Tenne.

Herr Dr. Fischer befürwortet die angesprochene Reihenfolge, um der Stadt ein blamierendes Urteil zu ersparen. Es sei unbedingt eine juristische Darstellung der baulichen Möglichkeiten an der Ischelandhalle erforderlich.

Es sei oberste Priorität, so Herr Tenne, dass durch Überplanungen für die Ischelandhalle die Planungen des Zentralbades am Ischeland nicht gefährdet werden.

Man einigt sich mit dem Antragsteller darauf, dass die Verwaltung in der nächsten Sitzung des Sport- und Freizeitausschusses eine ausführliche Stellungnahme dazu abgibt, inwieweit die baulichen Maßnahme möglich sind.

Herr Schädel erläutert einige wichtige Gesichtspunkte bei den Planungen am Ischeland. Hierzu gehören zum einen der ruhende Verkehr und die Besucherzahlen und zum anderen die Anwohnerproblematik. Bevor die planungsrechtlichen Arbeiten beginnen, werde ein Rahmenkonzept für den Gesamtbereich “Sportpark Ischeland” aufgestellt, aus dem ersichtlich ist, welche Besucherfrequenzen abwickelbar sind.

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Beschluss:

 

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