01.03.2006 - 3 Vorschläge zur Tagesordnung gemäß § 6 Abs. 3 de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Sport- und Freizeitausschuss
- Datum:
- Mi., 01.03.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Die CDU-Fraktion regt an, so Frau Neuhaus, dass
die Verwaltung den rechtlichen Spielraum des Urteils von Münster prüfen solle,
bevor Prüfaufträge zur Realisierung der Maßnahme vergeben werden.
Die SPD-Fraktion, so Herr Tenne, sei der gleichen
Auffassung. Aufgrund des Gesamtzustandes der Ischelandhalle, sei bei der
Maßnahme Eile geboten, so Herr Tenne weiter. Da der Antrag grundsätzlich
zu befürworten sei, könne die Verwaltung bereits tätig werden um in Quakenbrück
Informationen einzuholen. Die baurechtliche Frage müsse ebenfalls geklärt
werden, so Herr Tenne.
Herr Dr. Fischer befürwortet die angesprochene
Reihenfolge, um der Stadt ein blamierendes Urteil zu ersparen. Es sei unbedingt
eine juristische Darstellung der baulichen Möglichkeiten an der Ischelandhalle
erforderlich.
Es sei oberste Priorität, so Herr
Tenne, dass durch Überplanungen für die Ischelandhalle die Planungen des
Zentralbades am Ischeland nicht gefährdet werden.
Man einigt sich mit dem
Antragsteller darauf, dass die Verwaltung in der nächsten Sitzung des Sport-
und Freizeitausschusses eine ausführliche Stellungnahme dazu abgibt, inwieweit
die baulichen Maßnahme möglich sind.
Herr Schädel
erläutert einige wichtige Gesichtspunkte bei den Planungen am Ischeland. Hierzu
gehören zum einen der ruhende Verkehr und die Besucherzahlen und zum anderen
die Anwohnerproblematik. Bevor die planungsrechtlichen Arbeiten beginnen, werde
ein Rahmenkonzept für den Gesamtbereich Sportpark Ischeland aufgestellt, aus
dem ersichtlich ist, welche Besucherfrequenzen abwickelbar sind.
