27.09.2006 - 3 Bericht ARGE Hagen

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Rumberg weist auf eine Tischvorlage aus dem Bereich der ARGE hin (siehe Anlage), die er im Folgenden näher erläutert.

 

Frau Buchholz nimmt Bezug auf den Kreis der unter 25-jährigen, die ja nur in Ausnahmefällen einen eigenen Haushalt gründen dürfen. Sie möchte wissen, wer das prüfe und ob es eine Zusammenarbeit mit anderen Stellen wie zum Beispiel dem Jugendamt gebe. Wie sei das strukturell geregelt?

 

Herr Rumberg antwortet, dass die Fallmanager das in eigener Verantwortung regelten und sich natürlich auch anderer Stelle bediene, um Entscheidungen zu treffen.

 

Frau Timm-Bergs möchte wissen, ob mit der Bund-Länder-Initiative die 58plus-Maßnahme gemeint sei und was mit dem Begriff “Einstiegsgeld” gemeint sei.

 

Herr Rumberg bestätigt die erste Frage. Die Betroffenen hätten von diesem Angebot der Teilnahme an einer AGH-Maßnahme nicht in ausreichendem Ausmaß Gebrauch gemacht hätten. Mit dem Begriff “Einstiegsgeld” sei die Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit gemeint.

 

Herr Brüggemann möchte in Bezug auf die Zusammenarbeit mit dem Werkhof wissen, ob es bezüglich des Angebotes von Arbeitsgelegenheiten mittlerweile eine schriftliche Vereinbarung mit dem Werkhof gebe. Es gehe ja hier um Planungssicherheit und den Verlust von Arbeitsplätzen.

 

Herr Rumberg erläutert das Verfahren mit den Trägern aus Sicht der ARGE.

 

Herr Steuber stellt fest, dass die Zahl der Vermittlungen der unter 25-jährigen gering sei. Er möchte von Herrn Rumberg wissen, ob er sich noch etwas von den geplanten Maßnahmen der Bundesregierung etwas verspreche. Könnte man mit den Arbeitgebern in Hagen noch etwas im Hinblick auf Vermittlung in eine Ausbildung noch etwas gestalten?

 

Herr Rumberg erklärt, dass es in diesem Bereich doppelt so viel Bewerber wie Ausbildungsstellen gebe. Die ARGE habe eigene Ausbildungsstellenvermittlungen. Die Zahl der Bewerber sei täglich schwankend.

Die ARGE  führe im Oktober Konsensgespräche mit den Kammern (Handwerk und SIHK), um unversorgte Bewerber unterzubringen.

 

Frau Machatschek möchte wissen, wieviel Jugendliche davon noch profitieren könnten.

 

Herr Rumberg möchte hier keine Zahl nennen, da dies schwer zu sagen sei.

 

Herr Kilic nimmt Bezug auf eine geplante Maßnahme der Bundesregierung für ausländische Jugendliche und möchte wissen, ob dieses Angebot auch in Hagen umgesetzt würde.

 

 

Herr Rumberg antwortet, dass Bundesprogramme natürlich auch in Hagen umgesetzt würden. Es gebe hier doppelte Zuständigkeiten. Ein Großteil der beruflichen Vermittlung in die Erstausbildung sei Aufgabe der Bundesagentur. Eine Besonderheit sei, dass die Vermittlung von Jugendlichen, die SGB II-Empfänger seien, von der ARGE in Kooperation mit der Bundesagentur übernommen würde. Die Berufsberatung sei nach wie vor in der Hand der Bundesagentur.

 

Frau Machatschek fragt, welche Instrumente der ARGE denn dann noch verblieben.Welches Procedere fände denn dann für diejenigen statt, die schon einen Durchlauf gehabt hätten.

 

Herr Rumberg teilt mit, dass es für diesen Personenkreis Sonderprogramme gebe. Hier gebe es für Arbeitgeber die Möglichkeit einer finanziellen Förderung, wenn sie diesen Jugendlichen eine Chance gäben, eine Ausbildung zu machen.

 

Frau Machatschek äußert ihr Erschrecken über die hohe Zahl von Jugendlichen, die SGB II-Kunden seien.

 

Herr Vaupel bittet abschließend, den Ausschussmitgliedern die Unterlagen bereits vor der Sitzung mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung zu stellen. So könne man sich viel besser auf die Thematik vorbereiten.

 

 

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Anlagen