27.09.2006 - 3 Bericht ARGE Hagen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Mi., 27.09.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Rumberg weist auf
eine Tischvorlage aus dem Bereich der ARGE hin (siehe Anlage), die er im
Folgenden näher erläutert.
Frau Buchholz nimmt Bezug
auf den Kreis der unter 25-jährigen, die ja nur in Ausnahmefällen einen eigenen
Haushalt gründen dürfen. Sie möchte wissen, wer das prüfe und ob es eine
Zusammenarbeit mit anderen Stellen wie zum Beispiel dem Jugendamt gebe. Wie sei
das strukturell geregelt?
Herr Rumberg antwortet,
dass die Fallmanager das in eigener Verantwortung regelten und sich natürlich
auch anderer Stelle bediene, um Entscheidungen zu treffen.
Frau Timm-Bergs möchte
wissen, ob mit der Bund-Länder-Initiative die 58plus-Maßnahme gemeint sei und
was mit dem Begriff “Einstiegsgeld” gemeint sei.
Herr Rumberg bestätigt die
erste Frage. Die Betroffenen hätten von diesem Angebot der Teilnahme an einer
AGH-Maßnahme nicht in ausreichendem Ausmaß Gebrauch gemacht hätten. Mit dem
Begriff “Einstiegsgeld” sei die Förderung der Aufnahme einer
selbständigen Tätigkeit gemeint.
Herr Brüggemann möchte in
Bezug auf die Zusammenarbeit mit dem Werkhof wissen, ob es bezüglich des
Angebotes von Arbeitsgelegenheiten mittlerweile eine schriftliche Vereinbarung
mit dem Werkhof gebe. Es gehe ja hier um Planungssicherheit und den Verlust von
Arbeitsplätzen.
Herr Rumberg erläutert das
Verfahren mit den Trägern aus Sicht der ARGE.
Herr Steuber stellt fest,
dass die Zahl der Vermittlungen der unter 25-jährigen gering sei. Er möchte von
Herrn Rumberg wissen, ob er sich noch etwas von den geplanten Maßnahmen der
Bundesregierung etwas verspreche. Könnte man mit den Arbeitgebern in Hagen noch
etwas im Hinblick auf Vermittlung in eine Ausbildung noch etwas gestalten?
Herr Rumberg erklärt, dass
es in diesem Bereich doppelt so viel Bewerber wie Ausbildungsstellen gebe. Die
ARGE habe eigene Ausbildungsstellenvermittlungen. Die Zahl der Bewerber sei
täglich schwankend.
Die ARGE führe im Oktober
Konsensgespräche mit den Kammern (Handwerk und SIHK), um unversorgte Bewerber
unterzubringen.
Frau Machatschek möchte
wissen, wieviel Jugendliche davon noch profitieren könnten.
Herr Rumberg möchte hier
keine Zahl nennen, da dies schwer zu sagen sei.
Herr Kilic nimmt Bezug auf
eine geplante Maßnahme der Bundesregierung für ausländische Jugendliche und
möchte wissen, ob dieses Angebot auch in Hagen umgesetzt würde.
Herr Rumberg antwortet,
dass Bundesprogramme natürlich auch in Hagen umgesetzt würden. Es gebe hier
doppelte Zuständigkeiten. Ein Großteil der beruflichen Vermittlung in die
Erstausbildung sei Aufgabe der Bundesagentur. Eine Besonderheit sei, dass die
Vermittlung von Jugendlichen, die SGB II-Empfänger seien, von der ARGE in
Kooperation mit der Bundesagentur übernommen würde. Die Berufsberatung sei nach
wie vor in der Hand der Bundesagentur.
Frau Machatschek fragt,
welche Instrumente der ARGE denn dann noch verblieben.Welches Procedere fände
denn dann für diejenigen statt, die schon einen Durchlauf gehabt hätten.
Herr Rumberg teilt mit,
dass es für diesen Personenkreis Sonderprogramme gebe. Hier gebe es für
Arbeitgeber die Möglichkeit einer finanziellen Förderung, wenn sie diesen
Jugendlichen eine Chance gäben, eine Ausbildung zu machen.
Frau Machatschek äußert
ihr Erschrecken über die hohe Zahl von Jugendlichen, die SGB II-Kunden seien.
Herr Vaupel bittet
abschließend, den Ausschussmitgliedern die Unterlagen bereits vor der Sitzung
mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung zu stellen. So könne man sich viel
besser auf die Thematik vorbereiten.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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192,9 kB
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