30.08.2006 - 4 Barrierefreies Planen und Bauen im öffentlichen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Machaschek erläutert den zeitlichen Ablauf der Vorlage und zitiert die Beschlüsse der Gremien, die bisher in dieser Angelegenheit beraten haben.

 

Herr Dr. Schmidt erläutert den Hintergrund der Vorlage.

 

Herr Röspel bittet darum, in dieser Sache heute keinen Beschluss zu fassen.

 

Frau Machatschek hält es für eine Verpflichtung des Sozialausschusses, sich gegenüber den nachfolgend beratenden Gremien zu positionieren.

 

Herr Meier stellt fest, dass es sich hier um eine offene Liste handele, die immer wieder vervollständigt werden müsse. Als Architekt habe er das Problem, eine Liste als verbindlich zu verabschieden, die offen sei. Auf der anderen Seite habe er als Sozialpolitiker das Bedürfnis, gegenüber den Menschen mit Behinderungen zu dokumentieren, dass es mit der Umsetzung dieses Anliegens ernst sei.

Wichtig seien auch Schulungen der Mitarbeiter, die im planerischen Bereich tätig seien.

Der Behindertenbeirat solle auch beratend tätig sein in den Gremien und dort eine Art Scharnierfunktion ausüben.

 

Herr Denecke ist gleichzeitig Mitglied  des Behindertenbeirates und stellt fest, dass ein Architekt oft vor Fragen gestellt würde, die er nur schwer selbst beanworten könne.

Da könnten behinderte Menschen Rat geben. Die Liste solle seines Erachtens jedoch nicht als absolut verbindlich angesehen werden, sondern nur als Grundlage. 

 

Herr Dücker meint, dass das Wort “verbindlich” dahingehend mißverstanden werden könne, dass überhaupt kein Spielraum verbleibe.

 

Herr Dr. Schmidt entgegnet, dass bei praktischer Betrachtungsweise es so laufen müsse, dass dann eine grundsätzliche Verpflichtung bestehe, eine Checkliste abzuarbeiten und zu prüfen, ob ein Vorhaben behindertengerecht sei. Bei Abweichungen sei der Behindertenbeirat zu beteiligen.

 

Herr Halbeisen findet es wichtig, dass sich der Sozialausschuss als Fachausschuss positioniere, dass es ihm auf die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen ankomme.

Der Rat und die Teilhabe von behinderten Menschen sollte eingefordert werden.

 

Herr Röspel greift auf, dass er sich schwertäte, einen Beschluss zu fassen, in dem das Wort “verbindlich” stehe.

 

Herr Dr. Schmidt erklärt, dass es ihm darauf ankomme, dass die Bauverwaltung z.B. über das Wort “Handlauf” stolpere. Wie die Ausführung dann aussähe, käme auf den Einzelfall an. Die Verbindlichkeit bestünde lediglich in der Abarbeitung der Checkliste.

Bei Abweichungen sei der Behindertenbeirat zu beteiligen.

 

Nach einer weiteren Diskussion, an der sich Herr Halbeisen, Herr Haensel, Herr Denecke,  Herr Dücker, Frau Gleiss und Frau Buchholz beteiligen, einigt man sich aufgrund des Vorschlages von Frau Machatschek darauf, den Beschluss des Behindertenbeirates zur Abstimmung zu stellen.

    

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Beschluss:

 

1.       Die beigefügte Checkliste “Barrierefreies Planen und Bauen im öffentlichen Bereich” in der jeweils vom Arbeitskreis der Behindertenkoordinatoren in NRW erarbeiteten gültigen Fassung bildet die verbindliche Grundlage für künftiges Planen und Bauen in kommunaler Verantwortung. Sie ist  grundsätzlich anzuwenden und gilt auch für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen sowie bei Anmietungen.

2.       Der Behindertenbeirat der Stadt Hagen ist rechtzeitig während der Planungsphase einzubeziehen. In Abstimmung mit dem Behindertenbeirat können von der Checkliste abweichende Lösungen erarbeitet werden.

3.       Der Beschluss wird ab 01.09.2006 umgesetzt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 11

Dagegen:

      

Enthaltungen:

  6

 

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Anlagen zur Vorlage