30.08.2006 - 12 Anfragen gemäß § 6 Abs. 8 der Geschäftsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Mi., 30.08.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Frau Buchholz hat eine Anfrage zum Thema
Bleiberecht bzw. Altfallregelung für Flüchtlinge. Sowohl der Ministerpräsident
als auch der Innenminister hätten sich in diesem Zusammenhang geäußert, dass es
notwendig sei, die Bleiberechtsregelung bei den sogenannten Altfällen zu
überdenken. Das Land Berlin habe schon eine Vorgriffsregelung gemacht, damit
Menschen, die hier länger lebten und integriert seien, das Recht auf einen
dauernden Aufenthalt hätten. Noch sei dies nicht der Fall. Das Gesetz ließe das
noch nicht zu. Zur Zeit könnten solche Familien noch abgeschoben werden.
Frau Buchholz bittet die Stadt zu prüfen, ob in diesen
Fällen, die sonst wahrscheinlich abgeschoben würden, eine Aufschiebung
ausgesetzt werden könnte, da ein Integrationserfolg zu erwarten sei. Vor einer
Entscheidung durch das Land sollten keine Menschen mehr abgeschoben werden, die
ihren Lebensmittelpunkt hier haben.
Frau Thomzig vom Amt für öffentliche Sicherheit, Verkehr
und Personenstandswesen nimmt zu obiger Anfrage wie folgt Stellung:
In diesem
Zusammenhang wird auf die ausdrückliche Anordnung des Innenministeriums NRW
verwiesen, wonach zum jetzigen Zeitpunkt keine tragfähige Grundlage dafür
besteht, die Rückführung langjährig geduldeter Ausländer auszusetzen (so auch
noch der Erlass vom 08.09.06).
Das
Innenministerium befürchtet, dass ein Vorgriff auf eine möglicherweise kommende
Regelung den Abstimmungsprozess in der Innenministerkonferenz weiter erschweren
werde und bei den Betroffenen unter Umständen zu Unrecht Erwartungen auf ein
dauerhaftes Aufenthaltsrecht erwecken könnte (siehe auch taz vom 31.08.06
Nicht mit Wolf heulen).
Allerdings kann
die Stadt Hagen nur Rückführungen entsprechend ihrer personellen Kapazitäten
einleiten und durchführen.
Herr Klos erinnert an eine Anfrage, die
er in der letzten Sitzung in Sachen baulicher Zustand der alten Revelschule in
Vorhalle gestellt habe. Ein Bericht der Verwaltung, der bis zu den
Sommerferien zugesagt worden sei, liege bisher nicht vor. Er bittet, den
Bericht nun kurzfristig vorzulegen, da dieser dringend benötigt würde.
Herr
Althaus vom Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte nimmt zu obiger
Anfrage wie folgt Stellung:
Das ehemalige Schulgebäude steht seit mehreren Jahren
leer und wird seitdem auf Abbruch unterhalten. Nebengebäude mussten kürzlich
aufgrund einer konkreten Gefährdungssituation vorab abgebrochen werden. Das
Grundstück ist durch Ratsbeschluss für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses
vorgesehen.
