30.08.2006 - 12 Anfragen gemäß § 6 Abs. 8 der Geschäftsordnung

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Wortprotokoll

Frau Buchholz hat eine Anfrage zum Thema Bleiberecht bzw. Altfallregelung für Flüchtlinge. Sowohl der Ministerpräsident als auch der Innenminister hätten sich in diesem Zusammenhang geäußert, dass es notwendig sei, die Bleiberechtsregelung bei den sogenannten “Altfällen” zu überdenken. Das Land Berlin habe schon eine Vorgriffsregelung gemacht, damit Menschen, die hier länger lebten und integriert seien, das Recht auf einen dauernden Aufenthalt hätten. Noch sei dies nicht der Fall. Das Gesetz ließe das noch nicht zu. Zur Zeit könnten solche Familien noch abgeschoben werden. 

 

Frau Buchholz bittet die Stadt zu prüfen, ob in diesen Fällen, die sonst wahrscheinlich abgeschoben würden, eine Aufschiebung ausgesetzt werden könnte, da ein Integrationserfolg zu erwarten sei. Vor einer Entscheidung durch das Land sollten keine Menschen mehr abgeschoben werden, die ihren Lebensmittelpunkt hier haben.

 

Frau Thomzig vom Amt für öffentliche Sicherheit, Verkehr und Personenstandswesen nimmt zu obiger Anfrage wie folgt Stellung:

 

In diesem Zusammenhang wird auf die ausdrückliche Anordnung des Innenministeriums NRW verwiesen, wonach “zum jetzigen Zeitpunkt keine tragfähige Grundlage dafür besteht, die Rückführung langjährig geduldeter Ausländer auszusetzen” (so auch noch der Erlass vom 08.09.06).

Das Innenministerium befürchtet, dass ein Vorgriff auf eine möglicherweise kommende Regelung den Abstimmungsprozess in der Innenministerkonferenz weiter erschweren werde und bei den Betroffenen unter Umständen zu Unrecht Erwartungen auf ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erwecken könnte (siehe auch taz vom 31.08.06 “Nicht mit Wolf heulen”).

Allerdings kann die Stadt Hagen nur Rückführungen entsprechend ihrer personellen Kapazitäten einleiten und durchführen.   

 

Herr Klos erinnert an eine Anfrage, die er in der letzten Sitzung in Sachen “baulicher Zustand der alten Revelschule in Vorhalle” gestellt habe. Ein Bericht der Verwaltung, der bis zu den Sommerferien zugesagt worden sei, liege bisher nicht vor. Er bittet, den Bericht nun kurzfristig vorzulegen, da dieser dringend benötigt würde. 

 

Herr Althaus vom Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte nimmt zu obiger Anfrage wie folgt Stellung:

 

Das ehemalige Schulgebäude steht seit mehreren Jahren leer und wird seitdem “auf Abbruch” unterhalten. Nebengebäude mussten kürzlich aufgrund einer konkreten Gefährdungssituation vorab abgebrochen werden. Das Grundstück ist durch Ratsbeschluss für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses vorgesehen.

 

  

 

Herr Halbeisen nimmt Bezug auf einen Bericht im Frühjahr diesen Jahres, dass dadurch 100 Arbeitsplätze in Hagen verlorengegangen seien, dass die Bundesagentur bei der Auswahl von hauswirtschaftlichen Qualifizierungsmaßnahmen einen überörtlichen Bildungsträger ausgesucht habe. Er möchte wissen, wie hier der Stand der Dinge sei.

 

Herr Haensel berichtet in diesem Zusammenhang, dass alle Träger vor Ort hiervon betroffen worden seien, insbesondere BZH, Diakonie und weitere. Eine Rüge sei ausgesprochen worden. Danach habe man geklagt. Man habe vor dem Bundeskartellamt gesiegt. Man dürfe die Maßnahmen alle wieder durchführen. Zwischen der Agentur und den Trägern habe sich inzwischen wieder eine gute Partnerschaft entwickelt. 

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