30.08.2006 - 1 Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Mi., 30.08.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Dr. Schmidt weist
auf eine ausgelegte Presseinformation hin. Diese sei ein Lob des Landes für die
Arbeit, die in Hagen geleistet werde. Es gehe dabei um einen neu erschienenen
Ratgeber Sicher, selbständig und behaglich wohnen. Wohnberatung für
sehbehinderte und blinde Menschen, den die Stadt Hagen mit Unterstützung des
Landes rausgegeben habe.
Weiterhin teilt er mit, dass
er die Sitzung um 18.30 Uhr aufgrund anderer Verpflichtungen verlassen müsse.
Als letzter Punkt liege ihm
ein Schreiben des Fachbereiches Jugend & Soziales an einen ALG II Empfänger
vor, in dem diesem richtigerweise ein Antrag auf Erstattung rückständiger
Stromkosten abgelehnt werde. Herr Dr. Schmidt geht davon aus, dass dieser
Vorgang in der morgigen Sitzung des Rates eine Rolle spiele.
Herr Dr. Schmidt zitiert ein
paar Sätze aus dem Schreiben und entschuldigt sich dafür, dass die Stadt Hagen
solche Sätze in Bewilligungsbescheide schreibe. Er habe veranlasst, dass mit
dem Mitarbeiter entsprechende Maßnahmen eingeleitet würden, über die er den
Ausschuss auch unterrichten werde.
Frau Machatschek ist
der Meinung, dass solche Dinge nicht passieren dürften und das müsse aufs
Schärfste zurückgewiesen werden.
Herr Stüwe
berichtet über den Stand des Projektes Medizinische Hilfen für Wohnungslose.
Es habe in der Zwischenzeit Gespräche zwischen dem Fachbereich, dem
Gesundheitsamt und dem Diakonischen Werk gegeben. Man habe Einvernehmen darüber
erzielen können, dass man sich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung so
positionieren wolle, dass das Gesundheitsamt als Träger dieser Maßnahme
auftrete. Die Planung werde auch mit den ehrenamtlichen Elementen verzahnt. Der
kassenärztlichen Vereinigung solle nun ein verkleinertes Hagener Modell
vorgestellt werden. Die Ergebnisse dieser Verhandlungen würden dem
Sozialausschuss zu gegebener Zeit in Form einer Ratsvorlage vorgestellt.
Weiterhin sei die Übernahme
von Mietrückständen nun auch aufgrund einer Gesetzesänderung zum 01.08.06
wieder für Erwerbstätige und Arbeitslosen I Empfänger möglich, so dass nicht
mehr auf freiwillige Leistungen zurückgegriffen werden müsse.
Herr Fiedler informiert darüber, dass bei den von der Kommune zu
finanzierenden Klassenfahrten auch bei Beziehern von ALG II ein Höchstbetrag
von 200 festgelegt worden sei. Mit
dieser Festlegung würden ca. 80 % der bisherigen Bewilligungspraxis erfasst.
Frau
Kreiss weist
darauf hin, dass sie einige Exemplare der von Dr. Schmidt angesprochenen
Broschüre der Wohnberatung ausgelegt habe. Diese sei auch im Internet zu
finden.
Zum
Thema Mehrgenerationenhaus teilt sie mit, dass Gespräche sowohl mit Verbänden,
als auch mit dem Kinderschutzbund und dem Fachbereich Stadtentwicklung, Planen
und Wohnen stattgefunden hätten. Es hätten sich Standorte herauskristallisiert.
Seit letzter Woche liege das endgültige Konzept des Ministeriums vor. Es gebe
verschiedene Kriterien, die eingehalten werden müssten. Die Förderhöhe betrüge
40.000 pro Jahr, wobei sie zunächst nur für zwei Jahre bewilligt würde. Der
Förderantrag stehe inzwischen im Internet zur Verfügung. Er sei online zu
stellen. Es könnten beliebig viele Anträge gestellt werden. Das
Bundesministerium treffe pro Stadt eine Auswahl.
