30.08.2006 - 1 Mitteilungen

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Wortprotokoll

Herr Dr. Schmidt weist auf eine ausgelegte Presseinformation hin. Diese sei ein Lob des Landes für die Arbeit, die in Hagen geleistet werde. Es gehe dabei um einen neu erschienenen Ratgeber “Sicher, selbständig und behaglich wohnen. Wohnberatung für sehbehinderte und blinde Menschen”, den die Stadt Hagen mit Unterstützung des Landes rausgegeben habe.

 

Weiterhin teilt er mit, dass er die Sitzung um 18.30 Uhr aufgrund anderer Verpflichtungen verlassen müsse.

 

Als letzter Punkt liege ihm ein Schreiben des Fachbereiches Jugend & Soziales an einen ALG II Empfänger vor, in dem diesem richtigerweise ein Antrag auf Erstattung rückständiger Stromkosten abgelehnt werde. Herr Dr. Schmidt geht davon aus, dass dieser Vorgang in der morgigen Sitzung des Rates eine Rolle spiele.

Herr Dr. Schmidt zitiert ein paar Sätze aus dem Schreiben und entschuldigt sich dafür, dass die Stadt Hagen solche Sätze in Bewilligungsbescheide schreibe. Er habe veranlasst, dass mit dem Mitarbeiter entsprechende Maßnahmen eingeleitet würden, über die er den Ausschuss auch unterrichten werde.

 

Frau Machatschek ist der Meinung, dass solche Dinge nicht passieren dürften und das müsse aufs Schärfste zurückgewiesen werden.

 

Herr Stüwe berichtet über den Stand des Projektes “Medizinische Hilfen für Wohnungslose. Es habe in der Zwischenzeit Gespräche zwischen dem Fachbereich, dem Gesundheitsamt und dem Diakonischen Werk gegeben. Man habe Einvernehmen darüber erzielen können, dass man sich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung so positionieren wolle, dass das Gesundheitsamt als Träger dieser Maßnahme auftrete. Die Planung werde auch mit den ehrenamtlichen Elementen verzahnt. Der kassenärztlichen Vereinigung solle nun ein verkleinertes Hagener Modell vorgestellt werden. Die Ergebnisse dieser Verhandlungen würden dem Sozialausschuss zu gegebener Zeit in Form einer Ratsvorlage vorgestellt.

 

Weiterhin sei die Übernahme von Mietrückständen nun auch aufgrund einer Gesetzesänderung zum 01.08.06 wieder für Erwerbstätige und Arbeitslosen I Empfänger möglich, so dass nicht mehr auf freiwillige Leistungen zurückgegriffen werden müsse.

 

Herr Fiedler informiert darüber, dass bei den von der Kommune zu finanzierenden Klassenfahrten auch bei Beziehern von ALG II ein Höchstbetrag von 200 €  festgelegt worden sei. Mit dieser Festlegung würden ca. 80 % der bisherigen Bewilligungspraxis erfasst.

 

Frau Kreiss weist darauf hin, dass sie einige Exemplare der von Dr. Schmidt angesprochenen Broschüre der Wohnberatung ausgelegt habe. Diese sei auch im Internet zu finden.

Zum Thema Mehrgenerationenhaus teilt sie mit, dass Gespräche sowohl mit Verbänden, als auch mit dem Kinderschutzbund und dem Fachbereich Stadtentwicklung, Planen und Wohnen stattgefunden hätten. Es hätten sich Standorte herauskristallisiert. Seit letzter Woche liege das endgültige Konzept des Ministeriums vor. Es gebe verschiedene Kriterien, die eingehalten werden müssten. Die Förderhöhe betrüge 40.000 € pro Jahr, wobei sie zunächst nur für zwei Jahre bewilligt würde. Der Förderantrag stehe inzwischen im Internet zur Verfügung. Er sei online zu stellen. Es könnten beliebig viele Anträge gestellt werden. Das Bundesministerium treffe pro Stadt eine Auswahl.

 

      

           

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