23.05.2006 - 4 Antrag der SPD-FraktionHier: Empfehlungen für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Kurte hält den Antrag für förderungswürdig. Man habe sich nur gefragt, ob man die Forderungen durchsetzen könne. Könne man das von der Politik aus bestimmen.

 

Herr Steuber verweist in diesem Zusammenhang auf das Landespflegegesetz und die einschlägigen Rechtsverordnungen , die dazu ergangen seien,  dass die Kommunen sich in der Rolle des Marktbeobachters befänden. Die Kommune habe keine Steuerungsfunktion mehr. Nach der allgemeinen Förderpflegeverordnung sei es so, dass die geplanten Maßnahmen  in der Planungsphase mit dem örtlichen Sozialhilfeträger abgestimmt werden sollten. Ein Investor könne jedoch sagen, dass diese Empfehlung für ihn nicht bindend sei. Es würde allerdings vielleicht  die Position der Kommune stärken, wenn es insgesamt darüber einen politischen Konsens gebe.

 

Herr Mervelskemper ist der Meinung, dass es Aufgabe des Sozialausschusses sei, nach außen hin zu dokumentieren, wie seine Position sei, wenn es darum gehe, Altenpflegeheime in Hagen zu errichten. Der Beschluss solle mit Empfehlungscharakter an die anderen Gremien der Stadt weitergegeben werden.

 

Frau Kurte erklärt im Namen ihrer Fraktion, dass dieser Empfehlung/ Resolution zugestimmt werden solle.

 

Herr Dücker bedauert, widersprechen zu müssen. Diese Resolution habe dann aber nur deklaratorischen Wert. Wenn ein Investor eine bestimmte Sache durchsetzen wolle, würde er sie durchsetzen können. Irgendwann werde man auf diesem Gebiet im Heimsektor auch mal Insolvenzen haben. Er sähe keinen Sinn darin, eine solche Resolution zu beschließen.

 

Herr Halbeisen macht nochmal deutlich, dass es Intention des Sozialausschusses sei, mit einem solchen Papier seine Ansicht zur Planungsqualität darzulegen. Dieser Position könne er sich anschließen.

 

Herr Brüggemann legt dar, dass er den Ausführungen von Herrn Steuber und Herrn Dücker rein rational folgen könne. Er hält den Zeitpunkt, an dem dieses Papier auf dem Tisch liege, für überholt. Mit den Vorhaben, die zur Zeit in der Planung seien, sei das Ende der Fahnenstange erreicht. Nichtsdestotrotz sei dieser Antrag völlig unschädlich, in alle Richtungen förderlich und von positiver Wahrnehmung. Daher bitte er um Abstimmung und er sei für den Antrag.

 

Frau Machatschek stellt den Antrag zur Abstimmung.    

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Beschluss:

 

Teil- und vollstationäre Einrichtungen der Altenpflege sind bereits in der Planungsphase mit dem zuständigen örtlichen Träger der Sozialhilfe abzustimmen. Bei dieser Abstimmung sind folgende Empfehlungen anzuwenden:

 

1.       Die gesetzlich vorgeschriebene Größe von 80 Plätzen, davon 80% in Einzelzimmern, 

      muss eingehalten werden.

 

2.       Alle Wohnquartiere in der Stadt sind zu berücksichtigen, d.h. dezentrale Angebote

      sind vorzuhalten.

 

3.       Die Einrichtung muss mit dem ÖPNV problemlos erreichbar sein.

 

4.       Bewohnerinnen und Bewohner mit Gehhilfen und Rollstühlen müssen das direkte 

Umfeld selbständig und eigenverantwortlich erkunden können.

 

5.       Der Träger der Einrichtung legt der Fachverwaltung ein Konzept über inhaltliche  Schwerpunkte vor.

 

6.       Pflegekonferenz, Seniorenbeirat, Bezirksvertretung, Stadtentwicklungsausschuss  

     und  Sozialausschuss sind zu beteiligen.  

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen:

 1