23.05.2006 - 4 Antrag der SPD-FraktionHier: Empfehlungen für d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Di., 23.05.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Kurte hält
den Antrag für förderungswürdig. Man habe sich nur gefragt, ob man die
Forderungen durchsetzen könne. Könne man das von der Politik aus bestimmen.
Herr Steuber
verweist in diesem Zusammenhang auf das Landespflegegesetz und die
einschlägigen Rechtsverordnungen , die dazu ergangen seien, dass die Kommunen sich in der Rolle des
Marktbeobachters befänden. Die Kommune habe keine Steuerungsfunktion mehr. Nach
der allgemeinen Förderpflegeverordnung sei es so, dass die geplanten
Maßnahmen in der Planungsphase mit dem
örtlichen Sozialhilfeträger abgestimmt werden sollten. Ein Investor könne
jedoch sagen, dass diese Empfehlung für ihn nicht bindend sei. Es würde
allerdings vielleicht die Position der
Kommune stärken, wenn es insgesamt darüber einen politischen Konsens gebe.
Herr Mervelskemper ist
der Meinung, dass es Aufgabe des Sozialausschusses sei, nach außen hin zu
dokumentieren, wie seine Position sei, wenn es darum gehe, Altenpflegeheime in
Hagen zu errichten. Der Beschluss solle mit Empfehlungscharakter an die anderen
Gremien der Stadt weitergegeben werden.
Frau Kurte
erklärt im Namen ihrer Fraktion, dass dieser Empfehlung/ Resolution zugestimmt
werden solle.
Herr Dücker
bedauert, widersprechen zu müssen. Diese Resolution habe dann aber nur
deklaratorischen Wert. Wenn ein Investor eine bestimmte Sache durchsetzen
wolle, würde er sie durchsetzen können. Irgendwann werde man auf diesem Gebiet
im Heimsektor auch mal Insolvenzen haben. Er sähe keinen Sinn darin, eine
solche Resolution zu beschließen.
Herr Halbeisen macht
nochmal deutlich, dass es Intention des Sozialausschusses sei, mit einem
solchen Papier seine Ansicht zur Planungsqualität darzulegen. Dieser Position
könne er sich anschließen.
Herr Brüggemann legt
dar, dass er den Ausführungen von Herrn Steuber und Herrn Dücker rein rational
folgen könne. Er hält den Zeitpunkt, an dem dieses Papier auf dem Tisch liege,
für überholt. Mit den Vorhaben, die zur Zeit in der Planung seien, sei das Ende
der Fahnenstange erreicht. Nichtsdestotrotz sei dieser Antrag völlig
unschädlich, in alle Richtungen förderlich und von positiver Wahrnehmung. Daher
bitte er um Abstimmung und er sei für den Antrag.
Frau Machatschek
stellt den Antrag zur Abstimmung.
Beschluss:
Teil- und vollstationäre
Einrichtungen der Altenpflege sind bereits in der Planungsphase mit dem
zuständigen örtlichen Träger der Sozialhilfe abzustimmen. Bei dieser Abstimmung
sind folgende Empfehlungen anzuwenden:
1. Die
gesetzlich vorgeschriebene Größe von 80 Plätzen, davon 80% in
Einzelzimmern,
muss eingehalten werden.
2. Alle
Wohnquartiere in der Stadt sind zu berücksichtigen, d.h. dezentrale Angebote
sind vorzuhalten.
3. Die
Einrichtung muss mit dem ÖPNV problemlos erreichbar sein.
4. Bewohnerinnen
und Bewohner mit Gehhilfen und Rollstühlen müssen das direkte
Umfeld
selbständig und eigenverantwortlich erkunden können.
5. Der
Träger der Einrichtung legt der Fachverwaltung ein Konzept über
inhaltliche Schwerpunkte vor.
6. Pflegekonferenz,
Seniorenbeirat, Bezirksvertretung, Stadtentwicklungsausschuss
und Sozialausschuss
sind zu beteiligen.
