06.04.2006 - 7 Antrag der SPD-FraktionHier: Richtlinien für di...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Do., 06.04.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Buchholz
erläutert den Antrag.
Herr Halbeisen
unterstützt dieses Anliegen. Ihm ist jedoch nicht klar, ob dies lediglich eine
Bitte der Stadt an mögliche Investoren sei. Bestünde rechtlich die Möglichkeit
für die Stadt Hagen, eine entsprechende Satzung zu erlassen?
Wenn dies rechtlich nicht
möglich sei, hielte er es für geeigneter, anstelle des Begriffes Richtlinien
besser Willenserklärung der Stadt oder
des Sozialausschusses zu verwenden.
Dr. Schmidt
stellt fest, dass die Stadt die Rolle des Marktbeobachters habe. So habe der
Gesetzgeber die Rolle der Kommune eingestuft. Man könne im Rahmen von
Baugenehmigungen versuchen, auf Grundlage des Landespflegegesetzes Einfluss zu
nehmen. Das Anliegen habe Appellcharakter, aber eine rechtliche Grundlage in
Form einer Satzung könne daraus nicht gezogen werden.
Herr Insel berichtet von einem akuten Problem in Hagen. Ein fast neu
errichtetes Heim
Am
Kratzkopf befinde sich in einer Lage, in der es vom öffentlichen
Personennahverkehr nicht erreicht werden könne. Davon seien sowohl die
Heimbewohner, als auch deren Besucher betroffen. Er wünschte sich, dass dieser
Vorschlag akzeptiert würde.
Der
Seniorenbeirat habe berichtet, dass bei der Planung dieses Heimes der Aspekt
des
öffentlichen
Nahverkehrs gar nicht in Erwägung gezogen worden sei.
Herr
Hartmann schlägt
im Namen seiner Fraktion vor, diesen Antrag heute als erste Lesung zu
betrachten. Der Antrag solle in der Gesamtfraktion nochmals rückgekoppelt
werden. Dazu habe man bisher keine Gelegenheit gehabt.
Herr
Dr. Schmidt
nimmt Bezug auf die Aussage von Herrn Insel und merkt dazu an, dass die
Erreichbarkeit mittels öffentlichen Nahverkehrs sei eine wichtige planungs
und baurechtliche Angelegenheit, die bei der entsprechenden Genehmigung zu
diskutieren sei. Das angesprochene Baugebiet sei zunächst für Wohnungen ausgewiesen
gewesen, wurde dann aber geändert für ein Altenwohnheim. Hier habe das Thema
Erschließung durch öffentlichen Nahverkehr eine große Rolle gespielt. Man habe jedoch politisch beschlossen, dieses
Vorhaben trotz ohne ausreichende Erschließung dieses Bauvorhaben zuzulassen.
Herr
Schellhorn
rügt, dass der Sozialausschuss als Fachausschuss hierzu nicht gehört worden
sei. Es könne nicht sein, dass das Thema lediglich von der Bauseite her
beleuchtet würde.
Herr
Halbeisen
erwartet von der Bauverwaltung eine entsprechende Rückkoppelung an den
Fachausschuss.
Frau
Buchholz
merkt an, dass dies genau das Anliegen dieses Antrages gewesen sei.
Sie
nimmt die Anregung von Herrn Halbeisen auf und schlägt vor, anstelle des
Begriffes Richtlinien Empfehlungen zu verwenden.
Herr
Dücker
befürchtet, dass gewisse Fehlentwicklungen trotz vorhandener Richtlinien oder
Empfehlungen nicht vermieden werden könnten. Nicht jeder Bauantrag könne vorher
im Sozialausschuss beraten werden.
Frau
Buchholz
entgegnet, dass dies nur für besondere soziale Einrichtungen gelten solle.
Herr
Halbeisen
möchte vom Verwaltungsvorstand wissen, wie man das verwaltungsintern regeln
könne, um mehr Klarheit zu gewinnen. Wie könne man erreichen, dass die
Bauverwaltung bei entsprechenden Anträgen die zuständige Fachverwaltung mit ins
Boot nehme.
Dr.
Schmidt
erwidert, dass dies in praktisch allen Fällen passiere. Nur würden die Anträge
nach unterschiedlichen Kriterien behandelt. Im Sozialauschuss würden nicht
vorrangig die baurechtlichen Fragen erörtert. Die baurechtlichen Fragen würden
nach Planungsrecht entschieden. Wenn der Sozialausschuss konstatiere, das
Pflegekonzept sei ungeeignet, das Objekt sei zu groß und es sei nach Planungsrecht
möglich, dann gebe es trotz allem gewisse Ansprüche auf Genehmigung. Die
Zusammenarbeit im Vorfeld sei sicherlich richtig, am Ende habe es allerdings
nur empfehlenden Charakter.
Herr
Steuber
resümiert, man könne sicher aus dem, was Am Kratzkopf passiert sei,
Lehren
ziehen. Es gebe allerdings die allgemeine Förderpflegeverordnung. Hierin sei
bereits vieles geregelt, was Gegenstand dieses Antrages sei. Wenn jemand
gewisse Voraussetzungen erfülle, habe er einen Anspruch auf Zulassung.
Gleichwohl könnte aber für verschiedene Stellen innerhalb der Verwaltung ein
solcher Antrag eine Orientierung geben, bereits im Vorfeld interessierte
Investoren darauf hinzuweisen, dass zum Beispiel eine Alternative angeboten
werden könne. Er gehe davon aus, dass zukünftig nicht mehr so viele
vollstationäre Einrichtungen gebaut würden. Man wolle ja auch andere Formen des
betreuten Wohnens für alte Menschen in Hagen schaffen. Umso wichtiger würde es
noch, das diese Aspekte dort auch berücksichtigt würden. Es sei daher sinnvoll,
die Investoren zu bitten, sich an diese Empfehlungen zu halten.
Frau
Machatschek
nimmt Bezug auf den Antrag von Herrn Hartmann und stellt fest, dass der Antrag
als erste Lesung betrachtet wird.
