06.04.2006 - 7 Antrag der SPD-FraktionHier: Richtlinien für di...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Buchholz erläutert den Antrag.

 

Herr Halbeisen unterstützt dieses Anliegen. Ihm ist jedoch nicht klar, ob dies lediglich eine Bitte der Stadt an mögliche Investoren sei. Bestünde rechtlich die Möglichkeit für die Stadt Hagen, eine entsprechende Satzung zu erlassen?

Wenn dies rechtlich nicht möglich sei, hielte er es für geeigneter, anstelle des Begriffes “Richtlinien” besser  “Willenserklärung der Stadt oder des Sozialausschusses” zu verwenden.

 

Dr. Schmidt stellt fest, dass die Stadt die Rolle des Marktbeobachters habe. So habe der Gesetzgeber die Rolle der Kommune eingestuft. Man könne im Rahmen von Baugenehmigungen versuchen, auf Grundlage des Landespflegegesetzes Einfluss zu nehmen. Das Anliegen habe Appellcharakter, aber eine rechtliche Grundlage in Form einer Satzung könne daraus nicht gezogen werden.

 

Herr Insel berichtet von einem akuten Problem in Hagen. Ein fast neu errichtetes Heim

Am Kratzkopf befinde sich in einer Lage, in der es vom öffentlichen Personennahverkehr nicht erreicht werden könne. Davon seien sowohl die Heimbewohner, als auch deren Besucher betroffen. Er wünschte sich, dass dieser Vorschlag akzeptiert würde.

Der Seniorenbeirat habe berichtet, dass bei der Planung dieses Heimes der Aspekt des

öffentlichen Nahverkehrs gar nicht in Erwägung gezogen worden sei.

 

Herr Hartmann schlägt im Namen seiner Fraktion vor, diesen Antrag heute als erste Lesung zu betrachten. Der Antrag solle in der Gesamtfraktion nochmals rückgekoppelt werden. Dazu habe man bisher keine Gelegenheit gehabt.

 

Herr Dr. Schmidt nimmt Bezug auf die Aussage von Herrn Insel und merkt dazu an, dass die Erreichbarkeit mittels öffentlichen Nahverkehrs sei eine wichtige planungs – und baurechtliche Angelegenheit, die bei der entsprechenden Genehmigung zu diskutieren sei. Das angesprochene Baugebiet sei zunächst für Wohnungen ausgewiesen gewesen, wurde dann aber geändert für ein Altenwohnheim. Hier habe das Thema Erschließung durch öffentlichen Nahverkehr eine große  Rolle gespielt. Man habe jedoch politisch beschlossen, dieses Vorhaben trotz ohne ausreichende Erschließung dieses Bauvorhaben zuzulassen.

 

Herr Schellhorn rügt, dass der Sozialausschuss als Fachausschuss hierzu nicht gehört worden sei. Es könne nicht sein, dass das Thema lediglich von der Bauseite her beleuchtet würde.

 

Herr Halbeisen erwartet von der Bauverwaltung eine entsprechende Rückkoppelung an den Fachausschuss.

 

Frau Buchholz merkt an, dass dies genau das Anliegen dieses Antrages gewesen sei.

Sie nimmt die Anregung von Herrn Halbeisen auf und schlägt vor, anstelle des Begriffes “Richtlinien” “Empfehlungen” zu verwenden.

 

Herr Dücker befürchtet, dass gewisse Fehlentwicklungen trotz vorhandener Richtlinien oder Empfehlungen nicht vermieden werden könnten. Nicht jeder Bauantrag könne vorher im Sozialausschuss beraten werden.

 

Frau Buchholz entgegnet, dass dies nur für besondere soziale Einrichtungen gelten solle.

 

Herr Halbeisen möchte vom Verwaltungsvorstand wissen, wie man das verwaltungsintern regeln könne, um mehr Klarheit zu gewinnen. Wie könne man erreichen, dass die Bauverwaltung bei entsprechenden Anträgen die zuständige Fachverwaltung mit ins Boot nehme.

 

Dr. Schmidt erwidert, dass dies in praktisch allen Fällen passiere. Nur würden die Anträge nach unterschiedlichen Kriterien behandelt. Im Sozialauschuss würden nicht vorrangig die baurechtlichen Fragen erörtert. Die baurechtlichen Fragen würden nach Planungsrecht entschieden. Wenn der Sozialausschuss konstatiere, das Pflegekonzept sei ungeeignet, das Objekt sei zu groß und es sei nach Planungsrecht möglich, dann gebe es trotz allem gewisse Ansprüche auf Genehmigung. Die Zusammenarbeit im Vorfeld sei sicherlich richtig, am Ende habe es allerdings nur empfehlenden Charakter.

 

Herr Steuber resümiert, man könne sicher aus dem, was Am Kratzkopf passiert sei,

Lehren ziehen. Es gebe allerdings die allgemeine Förderpflegeverordnung. Hierin sei bereits vieles geregelt, was Gegenstand dieses Antrages sei. Wenn jemand gewisse Voraussetzungen erfülle, habe er einen Anspruch auf Zulassung. Gleichwohl könnte aber für verschiedene Stellen innerhalb der Verwaltung ein solcher Antrag eine Orientierung geben, bereits im Vorfeld interessierte Investoren darauf hinzuweisen, dass zum Beispiel eine Alternative angeboten werden könne. Er gehe davon aus, dass zukünftig nicht mehr so viele vollstationäre Einrichtungen gebaut würden. Man wolle ja auch andere Formen des betreuten Wohnens für alte Menschen in Hagen schaffen. Umso wichtiger würde es noch, das diese Aspekte dort auch berücksichtigt würden. Es sei daher sinnvoll, die Investoren zu bitten, sich an diese Empfehlungen zu halten.

 

Frau Machatschek nimmt Bezug auf den Antrag von Herrn Hartmann und stellt fest, dass der Antrag als erste Lesung betrachtet wird.

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Beschluss:

 

Der Antrag der SPD-Fraktion wird als 1. Lesung zur Kenntnis genommen.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen: