06.04.2006 - 6 Antrag der CDU-FraktionHier: Bekämpfung von Mie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Do., 06.04.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Machatschek weist darauf hin, dass es zu
dem Antrag noch eine ergänzende Tischvorlage gebe.
Herr Steuber
erläutert die Tischvorlage.
Er weist in diesem
Zusammenhang darauf hin, dass das SGB II eine ganz besondere Intention
verfolge. Der Gesetzgeber habe sich vorgestellt, dass Menschen, die
Transferleistungen erhielten, demnächst in einer größeren Selbständigkeit leben
sollen.
Daher sei es nur ausnahmsweise
gestattet, die Miete direkt an den Vermieter zu zahlen.
Die angesprochene
Auskunftsdatei würde bedeuten, dass geschütze Daten an einen Dritten unbefugt
weitergegeben würden. Dies sei dann ein klarer Rechts- und Gesetzesverstoß.
Eine Möglichkeit zur Selbsthilfe der Vermieter könnte darin bestehen, dass sie
Mitglied in der Schutzgemeinschaft (SCHUFA) würden, um Auskünfte zu erhalten.
Die öffentliche Verwaltung
könnte einem solchen Begehren nicht folgen.
Frau Kurte hält
es für eine Frage der Gerechtigkeit, wenn der Datenschutz dazu führe, dass
Vermieter auf den entstandenen Kosten sitzenblieben.
Herr Steuber kann
dies nachvollziehen. Er geht davon aus, dass die wenigsten der gerade
geschilderten Fälle noch beim Sozialamt seien. Diese seien nun eher bei der
ARGE zu finden. Dort werde jedoch die Situation dieselbe sein, weil sich an der
Rechtslage nichts geändert habe. Es gehe darum, dass die Stadt keine
Rechtsbeziehung zum Vermieter habe.
Frau Kurte möchte
wissen, ob in diesen Fällen, in denen Transferleistungen gezahlt wurden,
Sanktionen gegen den Leistungsempfänger möglich seien.
