06.04.2006 - 2 Ausweitung der Schuldner- und Insolvenzberatung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Do., 06.04.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Machatschek
erinnert daran, dass seinerzeit im Sozialausschuss beschlossen worden sei, zunächst
in 2006 zwei halbe Stellen und in 2007 eine Stelle für die Schuldnerberatung
einzurichten.
Herr Hartmann merkt
an, dass hier die Arbeiterwohlfahrt und das Diakonische Werk jeweils mit einer
halben Stelle bedacht würden. Er möchte wissen, warum nicht zum Beispiel die
Verbraucherberatung gefragt worden sei. Diese mache auch Schuldnerberatung.
Weiterhin zitiert Herr Hartmann aus der Niederschrift der Sitzung des
Sozialausschusses vom 30.11.2005, in der beschlossen worden sei, über die in
2007 neu einzurichtende Stelle erst im Oktober 2006 zu beschließen. Nun habe
man das ein halbes Jahr vorgezogen. Er möchte wissen, ob der seinerzeit gefasste Beschluss nicht mehr
gelte oder wie er das werten solle.
Herr Dr. Schmidt
antwortet darauf, dass man im Herbst beauftragt sei, einen Bericht zu fassen.
Der Punkt 3 der neuen Beschlusslage gebe den Punkt 2 der alten Beschlusslage
wieder. Dann werde entsprechend besetzt. Das die Stelle eingerichtet sei, hieße
ja nicht automatisch, dass sie auch besetzt sei. Die Besetzung sei dann
letztendlich nach dem Bericht Aufgabe des Ausschusses erHeHHHH
Zur der ersten Frage berichtet
Herr Dr. Schmidt, dass die Verbraucherberatung schon seinerzeit , als über die
Einrichtung der Schuldnerberatung gesprochen worden sei, das Angebot, die
Schuldnerberatung durchzuführen, abgelehnt habe. Sie mache keine
Schuldnerberatung im gesetzlichen Sinne.
Herr Halbeisen
möchte wissen, wie denn die Arbeiterwohlfahrt als Verband mit einer halben
Stelle sich publik machen wolle. Bisher sei sie ja in Hagen in diesem
Arbeitsfeld nicht tätig.
Herr Stüwe weist
darauf hin, dass die Arbeiterwohlfahrt Schuldner- und Insolvenzberatung sowohl
im Märkischen Kreis, als auch in verschiedenen Nachbarstädten bereits anbiete
und sich daher in der Lage sähe, aufgrund der vorhanden Infrastruktur das
System dahingehend auszuweiten, dass durch Stundenaufstockung ausgebildete
Leute auch in Hagen Sprechzeiten anbieten könnten. Das Gleiche gelte für das
Diakonische Werk. Man sei daher zu dem Ergebnis gekommen, dass es Sinn mache,
die Stellen bei den Wohlfahrtsverbänden, die diese Stellenausweitung anbieten
könnten, anzusiedeln.
Herr Halbeisen führt
aus, dass damit seine Frage nicht beantwortet sei.
Herr Dücker
möchte wissen, wie denn sichergestellt werden könne, dass diese
Schuldnerberatung nicht nur ein Anhängsel sei, sondern ein eigenständiges Bein
habe und bestimmte Aufgaben auch eigenständig erfülle. Könne man davon
ausgehen, dass dem Ausschuss nach einem Jahr ein entsprechender Bericht
vorgelegt werde?
Herr Stüwe
erwidert, dass dies sicher machbar sei, wenn der Ausschuss dies so beschließe.
Frau Buchholz weist
darauf hin, dass die Beratung hauptsächlich für den Kreis der
SGB II Empfänger vorgesehen
sei. Diese hätten dann ja eine Zuweisung durch die ARGE. Da sei ja schon eine
Kontrolle gegeben. Außerdem sei vereinbart worden, eine Art Leistungsvereinbarung zu beschließen. Dort
seien ja dann auch Kontrollmechanismen vorhanden.
Herr Halbeisen hält
einen Beschluss über eine Berichterstattung für nicht erforderlich, da ja die
Verbände sowieso jährlich Bericht über ihre Tätigkeiten abzugeben hätten. Dort
müsse das neue Arbeitsfeld ja dann auch enthalten sein.
Frau Machatschek
stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss:
1. Die
Arbeiterwohlfahrt und das Diakonische Werk erhalten einen jährlichen Zuschuss
in Höhe von je 33.150 zur Ausweitung des Angebots an
Schuldnerberatung um je 0,5 Stellen.
2. Der
entsprechende Gesamtbetrag in Höhe von 66.300 ist ab 2007 jährlich
bereitzustellen. Für 2006 ist anteilig ein Betrag in Höhe von 38.675
in der Veränderungsliste zu berücksichtigen, um eine Ausweitung der
Hilfeangebote zur Schuldnerberatung zum 01.06.2006 zu realisieren.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, im Herbst 2006 einen Bericht zur Entwicklung des
Hilfebedarfs in der Schuldnerberatung vorzulegen. Sofern eine weitere
Ausweitung des Hilfeangebotes erforderlich ist, wird 2007 eine entsprechende
Stelle bei der Stadt im Stellenplan berücksichtigt.
