14.11.2006 - 8 Offene Ganztagsschule - Beitragssatzunghier: Än...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Di., 14.11.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Nach Ausführung von Herrn Hermann hat nach den Vorberatungen in
den Fachausschüssen abschließend der Rat im September zunächst über die
Beitragsstaffelung der Offenen Ganztagsschule entschieden. Dabei wurde eine 50%
Geschwisterkindermäßigung beschlossen. Voraussetzung dafür ist, dass sich das
Geschwisterkind ebenfalls in der Offenen Ganztagsschule befindet.
Im Rahmen der etwas später erfolgten politischen Diskussion und
Entscheidung für den Bereich der Kindertagesstätten wurde eine 100%
Geschwisterkindermäßigung beschlossen, und zwar unabhängig davon, ob sich das
Geschwisterkind in einer Offenen Ganztagsschule oder Kindertagesstätte
befindet.
Da die Beitragsregelungen hinsichtlich der Geschwisterkindermäßigung
nicht mehr übereinstimmen, besteht die Notwendigkeit, die Beitragssatzung OGS
entsprechend anzupassen.
Vorab sollte dem Schulausschuss jedoch Gelegenheit gegeben werden, sich
dem Grundsatzbeschluss anzuschließen.
Beschluss:
1.
Befinden
sich Geschwister in einer der genannten Betreuungsformen nach dem GTK oder in
der OGS-Betreuung, ist nur für ein Kind ein Beitrag zu entrichten. Soweit dabei
für Geschwisterkinder verschiedne Betreuungsformen beansprucht werden, wird der
höhere Beitrag erhoben.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Voraussetzungen zur Umsetzung der
neuen Beitragstaffel zu schaffen.
