14.11.2006 - 8 Offene Ganztagsschule - Beitragssatzunghier: Än...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Nach Ausführung von Herrn Hermann hat nach den Vorberatungen in den Fachausschüssen abschließend der Rat im September zunächst über die Beitragsstaffelung der Offenen Ganztagsschule entschieden. Dabei wurde eine 50% Geschwisterkindermäßigung beschlossen. Voraussetzung dafür ist, dass sich das Geschwisterkind ebenfalls in der Offenen Ganztagsschule befindet.

Im Rahmen der etwas später erfolgten politischen Diskussion und Entscheidung für den Bereich der Kindertagesstätten wurde eine 100% Geschwisterkindermäßigung beschlossen, und zwar unabhängig davon, ob sich das Geschwisterkind in einer Offenen Ganztagsschule oder Kindertagesstätte befindet.

Da die Beitragsregelungen hinsichtlich der Geschwisterkindermäßigung nicht mehr übereinstimmen, besteht die Notwendigkeit, die Beitragssatzung OGS entsprechend anzupassen.

Vorab sollte dem Schulausschuss jedoch Gelegenheit gegeben werden, sich dem Grundsatzbeschluss anzuschließen.

 

 

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Beschluss:

1.      Befinden sich Geschwister in einer der genannten Betreuungsformen nach dem GTK oder in der OGS-Betreuung, ist nur für ein Kind ein Beitrag zu entrichten. Soweit dabei für Geschwisterkinder verschiedne Betreuungsformen beansprucht werden, wird der höhere Beitrag erhoben.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Voraussetzungen zur Umsetzung der neuen Beitragstaffel zu schaffen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

Dafür:

 18

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0