27.04.2004 - 20 Öffentliche Straßenbeleuchtung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Für Herrn Gerbersmann zielt diese Vorlage in die richtige Richtung.  Jedoch möchte er festgehalten wissen, dass hierfür im Konsolidierungskonzept Einsparungen vorgesehen seien. Er beantrage daher die folgende Ergänzung, dass bei der Umsetzung die Einsparungsvorgabe des Konsolidierungskonzeptes  in Höhe von 150.000 Euro eingehalten werden müsse.

 

Hiergegen werden keine Bedenken erhoben.

 

Herr Oberste-Berghaus plädiert ausdrücklich dafür, dass die Leuchten vom jetzigen Eigentümer, der Mark-E,  in Ordnung gebracht werden müssten, bevor sie von der Stadt übernommen würden. Dies wird vom Ausschuss begrüßt.

 

 

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1.      Die öffentliche Straßenbeleuchtung wird ab 01.01.2005 nach Maßgabe des Ver-äußerungsmodelles betrieben.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Realisierung dieses Modelles notwendigen vergabe- und gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen beschlussreif vorzubereiten.

 

3.   Bei der Umsetzung ist die Einsparungsvorgabe aus dem Konsolidierungskonzept  in

      Höhe von 150.000 Euro einzuhalten. 

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 Einstimmig beschlossen

 

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