27.04.2004 - 20 Öffentliche Straßenbeleuchtung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 20
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 27.04.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Sonja Bendicks
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Für Herrn Gerbersmann zielt diese Vorlage in die richtige Richtung. Jedoch möchte er festgehalten wissen, dass hierfür im Konsolidierungskonzept Einsparungen vorgesehen seien. Er beantrage daher die folgende Ergänzung, dass bei der Umsetzung die Einsparungsvorgabe des Konsolidierungskonzeptes in Höhe von 150.000 Euro eingehalten werden müsse.
Hiergegen werden keine Bedenken
erhoben.
Herr Oberste-Berghaus plädiert
ausdrücklich dafür, dass die Leuchten vom jetzigen Eigentümer, der Mark-E, in Ordnung gebracht werden müssten, bevor sie
von der Stadt übernommen würden. Dies wird vom Ausschuss begrüßt.
1.
Die
öffentliche Straßenbeleuchtung wird ab 01.01.2005 nach Maßgabe des
Ver-äußerungsmodelles betrieben.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die für die Realisierung dieses Modelles notwendigen
vergabe- und gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen beschlussreif vorzubereiten.
3.
Bei der Umsetzung ist die Einsparungsvorgabe aus dem
Konsolidierungskonzept in
Höhe von 150.000 Euro einzuhalten.
