27.04.2004 - 9 Bebauungsplan Nr. 1/80 (367) -Margaretenstraße-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Berichterstatter: Herr Schädel

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Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung eines vereinfachten Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/80  (367) -Margaretenstraße- Teil II nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der z.Z. gültigen Fassung.

 

Von einer Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 (Bürgeranhörung) wird abgesehen. Die Beteiligung der Bürger erfolgt durch eine Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Geltungsbereich:

Der zu ändernde Bereich umfasst die Verkehrsfläche - Fußweg- zwischen Charlotten- und Tobiasweg.

 

Der im Sitzungssaal ausgehängte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. In diesem Plan ist das oben beschriebene Änderungsgebiet eindeutig dargestellt.    

 

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 Einstimmig beschlossen

 

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