27.04.2004 - 9 Bebauungsplan Nr. 1/80 (367) -Margaretenstraße-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 27.04.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die Einleitung eines vereinfachten Verfahrens zur Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 1/80 (367)
-Margaretenstraße- Teil II nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der z.Z. gültigen
Fassung.
Von einer Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 Satz 1
(Bürgeranhörung) wird abgesehen. Die Beteiligung der Bürger erfolgt durch eine
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Geltungsbereich:
Der zu ändernde Bereich umfasst die Verkehrsfläche - Fußweg- zwischen
Charlotten- und Tobiasweg.
Der im Sitzungssaal ausgehängte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
In diesem Plan ist das oben beschriebene Änderungsgebiet eindeutig
dargestellt.
