27.04.2004 - 8 Teiländerung Nr. 49 - Am Höing - zum Flächennut...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 27.04.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Gerbersmann begrüßt die Absicht
hier in hervorragender Lage ein Wohngebiet aus zu weisen. Er glaubt aber, dass wie schon in der
Bezirksvertretung Mitte diskutiert worden sei eine freie Vermarktung des
Grundstückes anstatt des Bauträgermodells sinnvoller wäre. Zum einen wäre dies
aus Sicht der Stadt als Grundstückseigentümer aus wirtschaftlichen Gründen und
unter städtebaulichen Aspekten wichtig. Dies sollte auch vom Ausschuss
entsprechend beschlossen werden. Auch der Lärmschutz lässt sich sicherlich auf
anderen Wegen lösen als über einen Bauträger.
Frau Büdenbender will auch den von den
Sportstätten ausgehenden Lärm beachtet wissen, was im weiteren Verfahren der
Fall wäre und spricht sich für den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus.
Herr Schädel weist darauf hin, dass
dieses Grundstück auf Grund des Nebeneinanders von Sport und Wohnen nicht ganz
unproblematisch sei. Zielsetzung sei gewesen, über einen Bauträger sowohl
Lärmschutzgutachten als auch die Infrastruktur für diesen Bereich finanzieren
zu lassen. Die Stadt sei kaum in der Lage, hierfür in Vorleistung zu treten.
Herr Oberste-Berghaus weist auf den
Tenor der Beratung aus der Bezirksvertretung Mitte hin, die sich gegen einen
Investorenwettbewerb ausgesprochen habe. Die Lärmproblematik solle im
Satzungsverfahren geregelt werden.
Laut Herrn Dr. Ramrath sei in der
Bezirksvertretung Mitte mit der Absicht hier individuelles Bauen zu
zulassen die politische Zielsetzung zum
Ausdruck gebracht worden. Da die Umsetzung der Erschließung in diesem Falle
schwierig sei, könnte evtl. hier eine Tochter der Stadt als Erschließungsträger
für Straße und Kanal auftreten. Im Sinne der Grundstückserwerber könne
hierdurch auch eine moderatere Rendite erzielt werden, als dies bei einem
Bauträger der Fall wäre. Er erinnert nochmals daran, dass dies auch ein Grund
war, warum die SEH in eine Anstalt des öffentlichen Rechtes umgewandelt worden
sei.
Auch Herr Thormählen spricht sich für
eine bauträgerungebundene Bebauung aus.
Herr Asbeck schlägt vor, in den Beschluss
zusätzlich auf zu nehmen, dass in diesem Bereich individuelles Bauen ermöglicht
werden soll. Außerdem soll der Lärmschutz im Satzungsverfahren geklärt werden.
Herr Dr. Schmidt nimmt als Fazit aus
der Beratung zweierlei für die Verwaltung im Zusammenhang mit der
Lärmschutzproblematik und den Infrastrukturmaßnahmen mit, zum einen
privatrechtliche Regelung in der Satzung und zum anderen die Planung von möglichen
städtischen Infrastrukturmaßnahmen.
Gegen die von Herrn Asbeck
vorgeschlagene Beschlussergänzung werden keine Bedenken erhoben.
Der Rat der Stadt beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen
Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 49 – Am Höing – zum
Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches
(BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung, einzuleiten.
Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem
Rat vor.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst den Bereich nördl. der Straße “Am
Höing”, zwischen dem Sportplatz im Westen, der zum Gymnasium gehörenden
Turnhalle im Norden und der an die Stichstraße angrenzenden Wohnbebauung im
Osten.
Zusatz:
In diesem
Bereich soll individuelles Bauen ermöglicht werden.
Die evtl.
von den Sportstätten ausgehenden Lärmimmissionen sollen im Rahmen des laufenden
Satzungsverfahrens
geklärt
werden.
