14.02.2006 - 11 Errichtung eines 2-jährigen Bildungsganges "Ber...

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Beschluss:

Gemäß § 81 sowie § 22 des Schulgesetzes NRW (SchulG) vom 15.02.2005 (GV.NRW. S. 202) i.V.m. § 2 der Anlage B und Anlage B1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskollegs (APO-BK) vom 26.09.1999 (GV NRW. S. 240) wird der 2-jährige Bildungsgang “Berufliche Grundbildung und Fachoberschulreife – Berufsfeld Technik – Bereich Farbtechnik und Raumgestaltung” in Vollzeitform am Cuno-Berufskolleg II zum Schuljahr 2006/2007 einzügig errichtet.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0