22.04.2004 - 10 Stadtsauberkeit- Sachstandsbericht- Verschmutzu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 22.04.2004
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Elfi Paech
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Braun erläutert,
die BV Nord habe aufgrund der in Haspe und Wehringhausen erfolgreich durchgeführten
Aktion eine Reinigungsaktion beschlossen. In die nächste Sitzungsrunde werde
eine Vorlage zu dem Thema eingebracht, in der auch die Finanzierung abgeklärt
werde. Herr Liedtke berichtet, Ende August nur noch 6
Sozialhilfeempfänger zur Stadtsauberkeit einsetzen zu können, so dass ab
September das Reinigungsprogramm möglicherweise zurückgefahren werden müsse.
Eine weitere Zusammenarbeit z.B. mit Vereinen werde weitergeführt. Frau Büdenbender empfindet es als
notwendig, ein Kontingent von 18 Personen für die Stadtsauberkeitsaktion zu
halten und möchte eine Klärung bis zur Sommerpause erreichen. Dies wird auch
von Herrn Erlmann unterstützt. Auf den Hinweis von Herrn Breddermann
zu Verschmutzungen in Wasserläufen erklärt Herr Schürg, die
Zuständigkeit liege bei der Gewässerunterhaltung. Herr Dr. Braun führt aus, der Arbeitskreis habe sich
zunächst auf die Reinigungsaktivitäten der Stadtteile konzentriert, mit neuen
Zielen werden der Arbeitskreis weiter einsteigen und auch mit den Problemen aus
Hartz IV und auch Finanzierungsmöglichkeiten auseinandersetzen.
1. Die Verwaltung
wird beauftragt, Lösungsvorschläge bis zur nächsten Sitzung des
Umweltausschusses vorzulegen, wie das Modell Stadtsauberkeit auch unter den
neuen sozialrechtlichen / arbeitsrechtlichen Bestimmungen fortgesetzt werden
kann. Des weiteren wird die Verwaltung beauftragt die Erweiterung des Modells
zu prüfen und ggf. vorzubereiten.
2. Die Reinigung
an den Containerstandorten ist vom HEB
durchzuführen, wobei im unmittelbaren Nahbereich auch die Abfallstoffe zu
beseitigen sind, die ihren Ursprung in der Anlieferung zum Containerstandort
haben. Die eindeutige Abklärung der Zuständigkeit ist standortbezogen mit dem
Grünflächenamt zu besprechen.
3. Die Verwaltung
wird gebeten, weitere Probleme bzgl. der Stadtsauberkeit aufzulisten und
Lösungsansätze zu entwickeln. Diese sind dem Umweltausschuss umgehend zur
Beratung vorzustellen.
4. Die Verwaltung
wird beauftragt, eine Konzeption im Sinne der Thematik Saubere Stadt in
Absprache mit den zuständigen Bezirksvertretungen konzeptionell vorzubereiten
und bis zur Sommerpause in den Beratungsgang einzubringen.
