21.04.2004 - 4.1 der CDU-Fraktion:Bushaltestellen und Fußgängerü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 21.04.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortprotokoll:
Frau Kabeck erläutert die Richtlinien
für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen. Die Anordnung sei nur
hinter der Haltestelle und nur dann zulässig, wenn das Vorbeifahren an dem
haltenden Bus zuverlässig verhindert
werden könne. Außerdem müsse der Fußgänger-Querverkehr gebündelt auftreten und
gewisse Verkehrsstärken vorliegen. Im Jahr 2003 habe es keinen, im Jahr 2004
einen Unfall mit Fußgängerbeteiligung gegeben. Es sei beabsichtigt, hier ggf.
eine Rot-Punkt-Haltestelle anzulegen.
Herr Reinke ergänzt zum Protokoll der
letzten Sitzung zur Aussage der betroffenen Mutter, die 30-er-Zone sei dort
schon zu Ende. Die Unfallstatistik der Polizei sei nicht immer hilfreich, da
sie Beinahunfälle nicht erfasse. Es müsse doch gewisse Abstände geben. Es
sollte an dieser Stelle geprüft werden, ob die Möglichkeit bestehe einen
Zebrastreifen anzulegen.
Frau Kabeck erwidert, grundsätzlich
dürfe ein Fußgängerüberweg nicht dahinter liegen. An Bushaltebuchten gälten
wieder andere Regeln. Es müsste geprüft werden, ob dort gebündelter
Fußgängerverkehr auftrete, ob dort ein Zebrastreifen sinnvoll sei etc.
Herr Hulvershorn bittet darum, dies
nochmals zu überprüfen.
