21.04.2004 - 4.1 der CDU-Fraktion:Bushaltestellen und Fußgängerü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Wortprotokoll:

Frau Kabeck erläutert die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen. Die Anordnung sei nur hinter der Haltestelle und nur dann zulässig, wenn das Vorbeifahren an dem haltenden Bus  zuverlässig verhindert werden könne. Außerdem müsse der Fußgänger-Querverkehr gebündelt auftreten und gewisse Verkehrsstärken vorliegen. Im Jahr 2003 habe es keinen, im Jahr 2004 einen Unfall mit Fußgängerbeteiligung gegeben. Es sei beabsichtigt, hier ggf. eine Rot-Punkt-Haltestelle anzulegen.

 

Herr Reinke ergänzt zum Protokoll der letzten Sitzung zur Aussage der betroffenen Mutter, die 30-er-Zone sei dort schon zu Ende. Die Unfallstatistik der Polizei sei nicht immer hilfreich, da sie Beinahunfälle nicht erfasse. Es müsse doch gewisse Abstände geben. Es sollte an dieser Stelle geprüft werden, ob die Möglichkeit bestehe einen Zebrastreifen anzulegen.

 

Frau Kabeck erwidert, grundsätzlich dürfe ein Fußgängerüberweg nicht dahinter liegen. An Bushaltebuchten gälten wieder andere Regeln. Es müsste geprüft werden, ob dort gebündelter Fußgängerverkehr auftrete, ob dort ein Zebrastreifen sinnvoll sei etc.

 

Herr Hulvershorn bittet darum, dies nochmals zu überprüfen.

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 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

x

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

      

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen: