26.04.2006 - 8 Haushaltsplanberatungen 2006

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Wortprotokoll

Herr Koch teilt mit, dass die Änderungen, die den Bereich des JHA beträfen, teilweise auf aktualisierte Daten der Gebäudewirtschaft zurückzuführen seien. An einigen Stellen gebe es sowohl im Einnahme- als auch im Ausgabebereich Erhöhungen und die weitere Verteilung der Sparkassenspende könne noch bei den entsprechenden Unterabschnitten genannt werden.

 

Herr Strüwer ruft sodann die einzelnen Unterabschnitte auf.

UA 4070 Jugendamt

Herr Strüwer verweist darauf, dass der Kontraktbereich im wesentlichen schon beraten worden sei und daher nicht mehr vertieft werden müsse.

 

UA 4510 Jugendarbeit

Herr Koch teilt mit, dass eine Änderung bei der Haushaltsstelle 718 00004 Leistungen (freie Träger für vertragliche Aufgabenübernahme) zu verzeichnen sei, dort müsse eine Erhöhung um 28.000 EUR vorgenommen werden. Es handele sich hierbei um die Stundenerhöhung einer Sozialarbeiterinnenstelle des Tagesmütterwerkes (sei in einer Vorlage beschlossen worden) und um eine Konsolidierungsmaßnahme mit 10.000 EUR, die nicht habe realisiert werden können.

 

Herr Strüwer weist darauf hin, dass es hier noch Änderungen aufgrund der Beratungen zum Landesjugendplan geben werde.

 

UA 4520 Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

UA 4530 Förderung der Erziehung in der Familie §§ 16 – 21 SGB VIII

UA 4540 Förderung Kinder in Tageseinr./-pflege §§ 22, 23, 25 SGB VIII

UA 4550 Hilfe zur Erziehung §§ 27 – 35 SGB VIII

UA 4560 Eingliederungshilfe, Hilfe für Volljährige, Inobhutnahme

Zu diesen Unterabschnitten führt Herr Strüwer einige exemplarische Haushaltsstellen auf, die einen enormen Anstieg der Ansätze aufweisen. Herr Koch erläutert dazu, dass bei der Haushaltsstelle 4560 770 00000 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendlich § 35 a trotz des Anstiegs von 644.414 EUR auf 900.000 EUR eine weitere Erhöhung um 500.000 EUR auf 1.400.000 EUR nötig sei.

 

Herr Strüwer bittet um Angabe der Gründe für diesen Anstieg. 

 

Dazu teilt Herr Kothe mit, dass man unterscheiden müsse zwischen Hilfen zur Erziehung, Hilfen für Familien, Hilfen für junge Erwachsene und Eingliederungshilfe. Die Haushaltsstelle 4560 761 0000X  Kosten Inobhutnahme §§ 42/43 habe lediglich eine haushaltsmäßige Korrektur erfahren. Auch in der Vergangenheit seien diese Kosten entstanden und ausgegeben worden, allerdings mangels Rechtssicherheit aus der Haushaltsstelle 4550 772 00104 Hilfen in Einrichtungen.

Bei der Haushaltsstelle 4530 772 00404 Gemeinsame Unterbringung von Müttern/Vätern mit Kind § 19 befinde man sich im pflichtigen Bereich, d.h. sobald die Voraussetzungen für die Hilfegewährung vorlägen, müsse die Hilfe gewährt werden, wobei durch das KICK die Voraussetzungen für die Hilfegewährung erweitert worden seien. Der Gesetzgeber sei selbst auch davon ausgegangen, dass  deutliche Mehrausgaben zu erwarten seien. Außerdem habe es in den ersten Jahren kein Angebot gegeben, um diesen Anspruch erfüllen zu können. Diese Hilfen seien jetzt aber ausgebaut und würden in Anspruch genommen.

 

Herr Kothe führt weiter aus, dass die Tagespflege durch die ARGE an Bedeutung gewonnen habe. Die Fälle in der Tagespflege hätten sich vervielfacht. Insbesondere sei es nicht möglich, auf eine Betreuung im Kindergarten zu verweisen.

 

Weiter gibt Herr Kothe an, dass auch im Einnahmebereich erhebliche Mehreinnahmen zu verzeichnen seien, wie z. B. bei der Haushaltsstelle 4550 251 00101 Kostenersätze und Kostenbeiträge. Hier könne der Ansatz von 80.000 EUR auf 180.000 EUR erhöht werden. Auch im Erstattungsbereich für andere Jugendhilfeträger könne eine positive Entwicklung vorausgesagt werden. Im Bereich der anderen Erziehungshilfen (§ 27) gebe es die Veränderung, dass statt der sehr teuren stationären Unterbringung in der Regel die notwendigen und angemessenen Hilfen erbracht werden könnten.

 

Herr Kothe erinnert an den Beschluss, die Hilfen für Familien auszubauen, um anderweitige stationäre Unterbringungen zu vermeiden. Dieser Bereich könne damit nicht Konsolidierungsbereich sein, sondern umfasse Mehrausgaben.

 

Zur Haushaltsstelle 4560 770 00000 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche § 35 a erläutert Herr Kothe, dass durch die Änderung des Gesetzes die Hilfegewährung nur noch unter dem Gesichtspunkt der wesentlichen Behinderung geschehen solle. Dies sei in der Vergangenheit in Hagen bereits so entschieden worden. Es gebe in Hagen rund 100 Kinder, die dieser Hilfe bedürften, davon rund 10 % stationär. Außerdem wälze der Landschaftsverband ganz massiv Kosten auf die Kommunen ab, insbesondere bei der Antragstellung junger Volljähriger und Erwachsener. Die ersten Klagen gegen den Landschaftsverband würden überlegt. Weiterer Kostenfaktor sei, dass die Kosten für den Integrationshelfer in Schulen wieder von den Kommunen und nicht von der Schule zu tragen sei. Auch im Bereich der Lernleistungsstörungen müsse die Jugendhilfe dort, wo die Schule diese Hilfe nicht anbiete, den Bedarf decken.

 

Herr Steuber führt noch an, dass im Bereich der Hilfe zur Erziehung eine ganze Menge getan worden sei. Er weist u. a. auf das Qualitätshandbuch hin, Ziele seien formuliert und für die verschiedenen Ziele seien Indikatoren benannt worden. Im interkommunalen Bereich stehe Hagen bestens da.

 

UA 4810 Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG)

Zur Haushaltsstelle 4810 161 00002 Erstattung vom Land (UVG) teilt Frau Krause mit, dass der Ansatz auf 1.640.000 EUR erhöht werden könne. Dies ergebe sich daraus, dass zwei Einnahmen aus 2005 erst in 2006 eingegangen seien.

Bei der Haushaltsstelle 4810 788 00004 Leistungen UVG werde der Ansatz auf 3.100.000 EUR erhöht.

 

Herr Strüwer schließt den Verwaltungshaushalt und ruft den Vermögenshaushalt auf.

 

Herr Koch teilt mit, dass aus der Sparkassenspende 15.000 EUR für die Einrichtungen der Jugendarbeit vorgesehen seien, und zwar um die Spielangebote in Brockhausen weiterführen zu können. Im Kindergartenbereich würden 10.000 EUR eingesetzt, um die Sprachkurse für Migrantenkinder fortführen zu können und im Vermögenshaushalt seien 10.000 EUR für den Kinderschutzbund vorgesehen, und zwar für den Neubau in der Potthofstraße.

 

Herr Strüwer schließt den Vermögenshaushalt und ruft das Investitionsprogramm auf.

UA 4600 Neu-/Umbau und Grundinstandsetzung von Kinderspielplätzen

Herr Schledorn bittet um Erklärung der Absenkung der Ansätze in der mittelfristigen Finanzplanung auf 260.000 EUR.

 

Herr Koch teilt mit, dass die Beträge in 2008 und 2009 die bisherigen Beträge wären. In den Vorjahren seien die Ansätze um die nicht abgeflossenen Beträge aus Vorjahren erhöht worden. Die Ansätze 2005 bis 2007 enthielten daher die nicht abgeflossenen Mittel.

 

Herr Steuber schlägt vor, zur nächsten Haushaltsplanberatung die Verwendung der Mittel darzustellen.

 

Herr Strüwer stellt den Verwaltungshaushalt, den Vermögenshaushalt und das Investitionsprogramm zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt unter Bezugnahme auf den Entwurf des Haushaltsplanentwurfes 2006 (Auszug für die Beratung im JHA)

 

a)     dem Verwaltungshaushalt unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen   

      Veränderungen

 

b)     dem Vermögenshaushalt unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen   

      Veränderungen

 

c) dem Investitionsprogramm zu.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen: