26.04.2006 - 5 Kindergartenbedarfsplanunghier: Betreuung von K...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

Herr Strüwer verweist zunächst auf die Sondersitzung und bittet Frau Haack über die inzwischen geführten Gespräche zu berichten.

 

Frau Haack berichtet, dass mit zwei der drei genannten Einrichtungen bereits ein Gespräch stattgefunden habe, mit der dritten Einrichtung werde aus Zeitgründen am 28.04.2006 gesprochen. Da die Anmeldungen für das laufende Jahr bereits erfolgt seien, würden im Rahmen der Budgetregelungen Plätze für die U3-Betreuung zur Verfügung gestellt. Im Augenblick sei das bedarfsdeckend. Die Spielgruppen seien in der nächsten AG III Thema. Danach könne man festlegen, in welchen Einrichtungen es Sinn mache, bereits jetzt anzufangen.

 

Herr Strüwer stellt fest, dass der Intention des Ausschusses entsprochen worden sei und stellt folgenden Beschluss zur Abstimmung:

 

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Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den Ausbau und die Weiterentwicklung der Betreuungs- und Förderangebote für Kinder unter drei Jahren ein flexibles, dem Bedarf angepasstes Handlungskonzept.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Kindergarten-Bedarfsplanung stadtteilorientiert ein Ausbauprogramm vorzulegen.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der 1. Ausbaustufe im U3-Bereich für das Kindergartenjahr 2006/2007 in vollem Umfang zu realisieren. 

 

4.      Hierbei ist neben den anderen Maßnahmen die Umwandlung in kleine altersgemischte 

      Gruppen außerhalb des GTK-NW (Gesetz über die Tageseinrichtungen für Kinder in NRW)    

      zunächst in den Einrichtungen “Am Bügel, “Dümpelstr.” und “Büddingstr.” einzuplanen. 

 

5.      Aufgrund der finanziellen Gesamtsituation der Stadt Hagen werden die Kosten für die  

      einzelnen Ausbauphasen bis zum Jahr 2010 zunächst auf insgesamt 1,5 Millionen Euro zzgl.

      gestiegener Einnahmen aus den Elternbeiträgen begrenzt.

 

6.      Die Verwaltung wird beauftragt unter Berücksichtigung der Eckpunkte:

 

-          15 % Bedarfsdeckung

-          1,5 Millionen Euro zusätzlicher städtischer Beitrag

-          neue gesetzliche Regelung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

-          optimale bedarfsorientierte Struktur der verschiedenen Angebotsformen und

-          wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern

 

jährlich eine angepasste Bedarfs –und Finanzplanung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen: