14.03.2006 - 5 Aufbau von Familienzentren in Hagen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Steuber berichtet,  dass es mehrere Träger gibt, die von dem ausgeschriebenen Landesprojekt Gebrauch machen werden, da die Einigung auf ein Projekt für Hagen nicht erzielt werden konnte. Das Institut für Arbeit und Technik in Gelsenkirchen, das dieses Projekt begleitet, hat der Verwaltung mitgeteilt, dass in NRW zur Zeit 54 Anmeldungen vorliegen. Nach dem 31.3.2006 wird ein Projekt vorliegen, das einem der Modelle zugeordnet werden muss. Parallel dazu möchte die Verwaltung auf Grundlage einer analytisch angelegten Jugendhilfeplanung für die Zukunft die Daten erheben, um sie begründet im Sinne eines weiteren Entwicklungsverfahrens für weitere Familienzentren verwenden zu können.

 

Herr Haensel sieht in diesem Bereich wenig Transparenz. Es hat sich eine andere Kultur entwickelt, weil freie Träger zu Wettbewerbern gemacht wurden. Wenn man dann einen Konzeptwettbewerb gewinnen will, kann man an der Stelle keine Transparenz nach innen leben, da an anderer Stelle Träger in solchen Konzeptwettbewerben abgeschrieben haben. Herr Haensel wünscht sich Wege, ein anderes Miteinander zu etablieren.

 

Herr Gebauer möchte das unterstreichen und möchte wissen, warum in der Beschlussvorlage der Fachbereich eine Empfehlung abgeben möchte.

 

Herr Steuber erläutert, dass sich der Fachbereich in der Pilotphase eine Stellungnahme zu den Bewerbern vorbehält, da der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Gesamtverantwortung für den Planungs- und Umsetzungsprozess trägt und es hier auch zum Teil um kommunale Gelder geht. Der Fachbereich will nicht einen eigenen Vorschlag einreichen, sondern seine Position auf Grund der analytisch erhobenen Daten darstellen.

 

An der nachfolgenden Diskussion beteiligen sich Herr Fischer, Frau Nowicki, Herr Dr. Schmidt, Frau Burghardt, Herr Schledorn, Herr Gebauer und Herr Strüwer.

 

Herr Strüwer stellt die Punkte 1 und 2 der Beschlussvorlage getrennt von dem neu eingefügten Punkt 3 zur Abstimmung.  In beiden Fällen wird das gleiche Abstimmungsergebnis erzielt.

 

 

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Beschluss:

 

1.                 Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der AG 3 nach § 78 KJHG und dem Bündnis für Familie eine flächendeckende Bedarfs- und Standortanalyse durchzuführen.

2.                 Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung gem. § 79 KJHG auf Grundlage der Ergebnisse der Bedarfs -und Standortanalyse bis zum Jahresende ein Gesamtkonzept für die Stadt Hagen zu erarbeiten.

3.                 Der Fachbereich wird sich jedoch vorbehalten, in Abstimmung mit der AG 3 und dem Jugendhilfeausschuss, eine Stellungnahme zu den Bewerbungen an die Landesregierung einzureichen, da dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe gem. § 79 KJHG die Gesamtverantwortung für den Planungs– und Umsetzungsprozess obliegt.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen: