28.11.2006 - 3.4 Bürgerantrag der Frau Ute Flaßnöcker, Am Weitbl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Sitzung:
-
Sitzung des Beschwerdeausschusses
- Datum:
- Di., 28.11.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Anmerkung der Schriftführerin: Die
Antragstellerin weist darauf hin, dass ihr Vorname Ulrike sei und nicht Ute,
wie in der Vorlage angegeben.
Zunächst erläutert Herr Homm,
Bezirksvertretung Mitte, dass die Situation in der Umgebung des Fun-Parks
kurzfristige Maßnahmen erfordere. Er hege sehr große Erwartungen darin, dass
der Investor des Elbers- Geländes selbst ein Interesse daran habe, diese
Situation zu verbessern. Herr Idel berichtet über ein Gespräch, das am
20. 11.2006 unter Beteiligung der Verwaltung und der Bezirksvertretung Mitte
mit dem Investor, Herrn Wabbel, stattgefunden habe. Es seien verschiedene
Maßnahmen zur Verbesserung der Situation vereinbart worden:
- Die
Aufstellung von Hinweisschildern (drei im öffentlichen Verkehrsraum, zwei
auf privaten Flächen), um den Besucherverkehr zu den Parkmöglichkeiten im
alten Busdepot zu leiten.
- Die
Einbringung eines Vorschlags zur Namensgebung für die Stichstraße hinter dem
Elbers- Gelände .
- Die
Einrichtung eines absoluten Halteverbots in der Stichstraße hinter dem Elbers-
Gelände
Herr Idel erläutert den Sinn dieser Maßnahmen vor
dem Hintergrund, dass die offizielle Adresse der Diskothek auf
„Dödterstraße 10“ laute. Der Besucherverkehr werde daher direkt zur
Dödterstraße geleitet, auch durch Navigationssysteme. Hinweise darauf, dass die
Parkmöglichkeiten im ehemaligen Busdepot von der Frankfurter Straße aus zu erreichen
sind, würden nicht wahrgenommen, es sei daher vereinbart worden, an prägnanten
Punkten entsprechende Hinweisschilder anzubringen. Im öffentlichen Verkehrsraum
müssten diese jedoch den Vorschriften der StVO entsprechen, weshalb sie in Form
und Größe nicht wie Reklameschilder wirken dürften und daher unauffälliger
seien. Um den Besucherverkehr dennoch mit auffälligen Schildern auf die
Zuwegung an der Frankfurter Straße hinzuweisen, müssten diese auf privaten
Grundstücken platziert werden. Diese Maßnahme ließe sich relativ kurzfristig
umsetzen.
Ein weiteres Problem, den Besucherverkehr direkt
zum ehemaligen Busdepot zu leiten ergebe sich daraus, dass die Stichstraße, die
dorthin führe, noch nicht gewidmet sei und daher keinen Namen trage. So diene
die Anschrift des Fun- Parks auch als Ziel für Navigationssysteme, wodurch der
Besucherverkehr ebenfalls zur Dödterstraße geleitet werde. Es sei daher
erforderlich, kurzfristig zu einem Namen für diese Straße zu kommen. Um zu
verhindern, dass der Durchgangsverkehr auf dieser Straße behindert wird, sei
die Einrichtung eines absoluten Haltverbots angezeigt.
Als weitere Maßnahme sei vereinbart worden, dass
in den Flyern, die von dem Betreiber der Diskothek herausgegeben werden, noch
deutlicher auf die Parkmöglichkeiten im ehemaligen Busdepot hingewiesen werden
soll. Nachdem Herr Idel seinen Bericht beendet hat, stellt Herr Romberg
fest, dass diese Maßnahmen bereits wirkungsvolle Schritte seien, um die
Situation zu entschärfen. Er schlägt vor, die Umsetzung der Maßnahmen zunächst
abzuwarten und die weitere Entwicklung zu beobachten. Frau Kramps führt
aus, dass auch sie der Auffassung sei, dass bereits diese Maßnahmen zu einer
Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner im Bereich Dödterstraße führen
werden. Sollte dies dennoch nicht zu einer befriedigenden Lösung führen,
müssten in einer zweiten Stufe weitere Vorschläge aufgegriffen werden, die
unter Umständen einen größeren finanziellen Aufwand erforderten. Auf die Frage
von Herrn Romberg, wann mit der Aufstellung der Schilder gerechnet
werden könne, antwortet Herr Schmidt, Ordnungsamt, dass dies nicht so
schnell ginge, da die Schilder extra angefertigt werden müssten. Herr
Romberg stellt daraufhin den Antrag, den Bürgerantrag erneut zu vertagen.
Die Verwaltung soll gebeten werden, in einem halben Jahr über die Entwicklung
zu berichten.
