28.11.2006 - 3.5 Bürgerantrag des Herrn Rechtsanwalt Ingobert Th...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5
- Sitzung:
-
Sitzung des Beschwerdeausschusses
- Datum:
- Di., 28.11.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Romberg ruft den Bürgerantrag auf. Da der Antragsteller nicht anwesend ist,
bittet er den Vertreter der Verwaltung, zunächst einen Bericht zu erstatten.
Herr Schumacher, Stadtplanungsamt, führt mit Hinweis auf die Vorlage aus, dass
in der Vergangenheit entlang der Heinitzstraße bereits einige Maßnahmen zum
Lärmschutz betrieben worden seien, dabei habe es sich jedoch vorzugsweise um
Maßnahmen des passiven Lärmschutzes gehandelt. Anfang der neunziger Jahre habe
es Diskussionen um aktiven Lärmschutz gegeben, allerdings sei das Thema nach
intensiven Diskussionen in der Bürgerschaft beendet worden. Ein Modell, bei dem
durch private Beteiligung einer Baufirma die Anschüttung eines Lärmschutzwalls
möglich gewesen wäre, sei kontrovers diskutiert und schließlich aus
ökologischen Gründen abgelehnt worden. Danach habe keine Möglichkeit bestanden,
Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes zu ergreifen, da diese aufgrund der
Einstufung der Straße als vorhandene Straße eine freiwillige Angelegenheit der
Stadt und daher durch den Haushalt zu finanzieren wären. Nach wie vor stünden
im Haushalt der Stadt Hagen keine Mittel für Lärmschutzmaßnahmen zur Verfügung.
Das Thema Lärmschutz werde jedoch in Zukunft eine neue Bedeutung erlangen, da
die Umgebungsrichtlinie der EU nunmehr in deutsches Recht überführt worden sei.
Es gebe inzwischen eine Teilverordnung zur Umsetzung dieser Bestimmungen. Danach
müssten dem Landesumweltamt alle Straßen
gemeldet werden, die mit über 6 Millionen Fahrzeugen pro Jahr belastet sind.
Aus den zur Verfügung gestellten Daten sowie aus den Ergebnissen der
Immissionsuntersuchungen stelle das Landesumweltamt eine Lärmkarte zusammen,
aus der sich auch ergebe, wie hoch die Belastung an den betreffenden Straßen
sei und wie viele Einwohner hiervon betroffen sind. Bisher sei jedoch nicht
geklärt, wie die sich daraus ergebenden Maßnahmen finanziert werden sollen. Bevor
weitere Überlegungen hinsichtlich der Lärmsanierung an einzelnen Straßen angestelltt
würden, sei es empfehlenswert, zunächst die Erstellung der Lärmkarte abzuwarten,
um einen Überblick darüber zu erhalten, an welchen Straßen nach den genannten
Bestimmungen Maßnahmen zur Lärmsanierung erforderlich sind. Nach kurzer Diskussion,
an der sich Frau Kramps, Herr Römer und Herr Voigt beteiligen, schlägt Herr
Romberg vor, der Empfehlung der Verwaltung zu folgen und zunächst das Erscheinen
der Lärmkarte abzuwarten. Herr Voigt bringt den Vorschlag zur
Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Autobahnzubringer zur Sprache, den der
Antragsteller in seinem Bürgerantrag formuliert hat. Seiner Auffassung nach sei
dieser Vorschlag nicht umzusetzen. Die Geschwindigkeit auf einer vierspurigen
Straße auf 30 km/h zu reduzieren sei nicht machbar. Herr Voigt schlägt vor, den
Bürgerantrag in diesem Punkt für erledigt zu erklären. Nach erneuter Diskussion
stellt Herr Romberg fest, dass im Ausschuss Einigkeit darüber bestehe,
dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht in Frage kommt. Er schließt sich dem
Antrag von Herrn Voigt an und lässt darüber abstimmen.
Beschluss:
Der Bürgerantrag wird hinsichtlich des
Vorschlags, die Geschwindigkeit auf dem Autobahnzubringer auf 30 km/h zu
beschränken, für erledigt erklärt.
Ansonsten wird der Bürgerantrag vertagt, bis die
von der Verwaltung angekündigte und vom Landesumweltamt zu erstellende
Lärmkarte für die Stadt Hagen vorliegt.
