28.11.2006 - 3.5 Bürgerantrag des Herrn Rechtsanwalt Ingobert Th...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Romberg ruft den Bürgerantrag auf. Da der Antragsteller nicht anwesend ist, bittet er den Vertreter der Verwaltung, zunächst einen Bericht zu erstatten. Herr Schumacher, Stadtplanungsamt, führt mit Hinweis auf die Vorlage aus, dass in der Vergangenheit entlang der Heinitzstraße bereits einige Maßnahmen zum Lärmschutz betrieben worden seien, dabei habe es sich jedoch vorzugsweise um Maßnahmen des passiven Lärmschutzes gehandelt. Anfang der neunziger Jahre habe es Diskussionen um aktiven Lärmschutz gegeben, allerdings sei das Thema nach intensiven Diskussionen in der Bürgerschaft beendet worden. Ein Modell, bei dem durch private Beteiligung einer Baufirma die Anschüttung eines Lärmschutzwalls möglich gewesen wäre, sei kontrovers diskutiert und schließlich aus ökologischen Gründen abgelehnt worden. Danach habe keine Möglichkeit bestanden, Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes zu ergreifen, da diese aufgrund der Einstufung der Straße als vorhandene Straße eine freiwillige Angelegenheit der Stadt und daher durch den Haushalt zu finanzieren wären. Nach wie vor stünden im Haushalt der Stadt Hagen keine Mittel für Lärmschutzmaßnahmen zur Verfügung. Das Thema Lärmschutz werde jedoch in Zukunft eine neue Bedeutung erlangen, da die Umgebungsrichtlinie der EU nunmehr in deutsches Recht überführt worden sei. Es gebe inzwischen eine Teilverordnung zur Umsetzung dieser Bestimmungen. Danach müssten dem Landesumweltamt  alle Straßen gemeldet werden, die mit über 6 Millionen Fahrzeugen pro Jahr belastet sind. Aus den zur Verfügung gestellten Daten sowie aus den Ergebnissen der Immissionsuntersuchungen stelle das Landesumweltamt eine Lärmkarte zusammen, aus der sich auch ergebe, wie hoch die Belastung an den betreffenden Straßen sei und wie viele Einwohner hiervon betroffen sind. Bisher sei jedoch nicht geklärt, wie die sich daraus ergebenden Maßnahmen finanziert werden sollen. Bevor weitere Überlegungen hinsichtlich der Lärmsanierung an einzelnen Straßen angestelltt würden, sei es empfehlenswert, zunächst die Erstellung der Lärmkarte abzuwarten, um einen Überblick darüber zu erhalten, an welchen Straßen nach den genannten Bestimmungen Maßnahmen zur Lärmsanierung erforderlich sind. Nach kurzer Diskussion, an der sich Frau Kramps, Herr Römer und Herr Voigt beteiligen, schlägt Herr Romberg vor, der Empfehlung der Verwaltung zu folgen und zunächst das Erscheinen der Lärmkarte abzuwarten. Herr Voigt bringt den Vorschlag zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Autobahnzubringer zur Sprache, den der Antragsteller in seinem Bürgerantrag formuliert hat. Seiner Auffassung nach sei dieser Vorschlag nicht umzusetzen. Die Geschwindigkeit auf einer vierspurigen Straße auf 30 km/h zu reduzieren sei nicht machbar. Herr Voigt schlägt vor, den Bürgerantrag in diesem Punkt für erledigt zu erklären. Nach erneuter Diskussion stellt Herr Romberg fest, dass im Ausschuss Einigkeit darüber bestehe, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht in Frage kommt. Er schließt sich dem Antrag von Herrn Voigt an und lässt darüber abstimmen.

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Der Bürgerantrag wird hinsichtlich des Vorschlags, die Geschwindigkeit auf dem Autobahnzubringer auf 30 km/h zu beschränken, für erledigt erklärt.

 

Ansonsten wird der Bürgerantrag vertagt, bis die von der Verwaltung angekündigte und vom Landesumweltamt zu erstellende Lärmkarte für die Stadt Hagen vorliegt.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen