28.11.2006 - 3.1 Kindergartenbeiträge in Hagen - Anregungen gem....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Beschwerdeausschusses
- Datum:
- Di., 28.11.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Romberg ruft den Bürgerantrag auf und erteilt zunächst dem Antragsteller Herrn
Dr. Bücker das Wort. Herr Dr. Bücker führt aus, dass die Freie
Wählergemeinschaft Hagen Aktiv ein Schreiben verfasst habe, mit dem in den
Zeitungen und im Internet dazu aufgefordert wurde, sich mit Bürgeranträgen gegen die Erhöhung der
Kindergartenbeiträge zu wehren. Diese Möglichkeit sei von vielen Bürgerinnen
und Bürgern wahrgenommen worden, deshalb sei unverständlich, dass erst der Rat
über die Angelegenheit entschieden habe und erst danach der Beschwerdeausschuss
befasst wurde. Herr Romberg bemerkt, dass auch der Beschwerdeausschuss
seine festen Sitzungstermine habe. Im Übrigen habe dieser Ausschuss keine
Entscheidungsbefugnis, die Beschlüsse hätten nur empfehlenden Charakter.
Insofern sei die Beratung im eigentlich zuständigen Gremium hierdurch nicht
beeinflusst. Herr Leicht, Fachbereich Jugend und Soziales, ist als
Vertreter der Verwaltung anwesend. Er erläutert, dass die Beratungsfolge auch
deshalb nicht unterbrochen werden konnte, da die Landesgesetzgebung in dieser
Sache bestimmte Fristen voraussetze. Der Beschlussfassung im Rat sei eine
intensive Beratung in den zuständigen Gremien unter Beteiligung sozialer
Institutionen vorausgegangen. Der Vorschlag der Verwaltung sei als sozial
ausgewogen bewertet worden, zumal eine weitere Stufe in die Beitragsstaffelung
eingebaut wurde. Frau Kramps macht deutlich, dass die Stadt Hagen sich
an die Grundsätze des Haushaltssicherungskonzeptes zu halten habe. Es habe
demnach keine Möglichkeit bestanden, die ausbleibenden Landeszuschüsse mit
städtischen Mitteln zu kompensieren. Diejenigen Kommunen, die sich an diese
Grundsätze nicht gehalten hätten, müssten nun ihre Entscheidungen zurücknehmen.
Schließlich hätten die Gemeinden auszubaden, was die Landesregierung
beschließe, die Kritik sollte sich daher an diejenigen richten, die die
Reduzierung der Zuschüsse beschlossen hätten. Herr Romberg bestätigt,
dass dieses Thema in der Politik sehr verantwortungsbewusst diskutiert und die
Entscheidung wenn auch nicht einstimmig, jedoch mit überwältigender Mehrheit
getroffen worden sei. Eine andere Möglichkeit der Entscheidung habe es nicht
gegeben. Herr Voigt stellt mit Hinweis auf die vorangegangenen
Wortbeiträge den Antrag, den Bürgerantrag für erledigt zu erklären.
